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BE v. 18.11.2015: Versicherungs- und Beitragsrecht / TOP 9 Anpassung der gemeinsamen Verlautbarung "Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Beurteilung der Leistungen zum Ausgleich des Verdienstausfalls" vom 15.11.2012

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Mit dem Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes vom 21.07.2012 (BGBl. I S. 1601) wurden Regelungen zur sozialen Absicherung der Lebendspender von Organen oder Geweben geschaffen. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben daraufhin die versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Auswirkungen des Bezugs von Leistungen zum Ausgleich des Verdienstausfalls der Organ- oder Gewebespender in einer gemeinsamen Verlautbarung vom 15.11.2012 dargestellt.

Mit dem in weiten Teilen am 23.07.2015 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz - GKVVSG) vom 16.07.2015 (BGBl. I S. 1211) ist klargestellt worden, dass diese Regelungen bzw. Auswirkungen auch bei einer Spende von Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen im Sinne von § 9 Transfusionsgesetz - TFG - ("periphere Blutstammzellspende") gelten. Von daher wird eine entsprechende Anpassung der gemeinsamen Verlautbarung vom 15.11.2012 um den Personenkreis der Spender von Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen für sinnvoll erachtet.

Die Besprechungsteilnehmer beschließen die beigefügte angepasste Verlautbarung "Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Beurteilung der Leistungen zum Ausgleich des Verdienstausfalls der Spender von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen" unter dem Datum 18.11.2015.

Der GKV-Spitzenverband wird die angepasste Fassung der gemeinsamen Verlautbarung dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V., dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium der Verteidigung mit der Bitte um Information der privaten Krankenversicherungsunternehmen, Beihilfeträger des Bundes, sonstigen öffent...

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