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Automatischer Informationsaustausch mit den USA nach dem FATCA-Abkommen vom 31.5.2013

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BMF, Schreiben v. 17.7.2015, IV B 6 - S 1316/11/10052 :124, BStBl I 2015, 637

Veröffentlichung des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes

Die Bundesrepublik Deutschland und die Vereinigten Staaten von Amerika haben sich darauf verständigt, durch gegenseitigen Informationsaustausch über Finanzkonten (mit US-Bezug bzw. mit Bezug zu Deutschland) eine effektive Besteuerung sicherzustellen (FATCA-Abkommen). Durch das Abkommen verpflichten sich die beiden Vertragsparteien, die vereinbarten Daten von Finanzinstituten zu erheben und regelmäßig automatisch auszutauschen.

Nach § 117c Abgabenordnung (AO) hat die Übermittlung der auszutauschenden Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz im Wege der Datenfernübertragung zu erfolgen.

Nähere Informationen zur Datenübermittlung nach dem FATCA-Abkommen können auf der Internetseite des BZSt (www.bzst.bund.de) im dort abgelegten Kommunikationshandbuch FATCA abgerufen werden.

Hiermit wird der amtlich vorgeschriebene Datensatz entsprechend § 1 Absatz 2 der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung und nach § 117c AO veröffentlicht. Das Datenschema wird nachfolgend dargestellt und steht im Internet des BZSt unter www.bzst.bund.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.

 

I. Datenübermittlung über die ELMA-Schnittstelle für Massendatenmelder

 

1. Gesamtstruktur der Datenübermittlung

Das Root Element ELANFC dient als Wurzelknoten für die gesamte zu übertragende Datei. Es stellt den Einstieg in den Baum dar. Erst danach folgt der ELANKOM-Abschnitt. Im ELANKOM-Abschnitt werden die zu meldenden FATCA-Daten unter den ELANKOMNutzdaten eingebettet. Der ELANKOMHeader enthält alle Informationen des Senders für die Verfahrens- und Versender-Zuordnung. Diese Elemente müssen bei einer Datenlieferung IMMER in der vorgegebenen Anor...

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