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Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) und Feststellung der Äquivalenzbeträge (Grundvermögen) für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022; Öffentliche Bekanntmachung

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Landesamt für Steuern Niedersachsen, Verfuegung v. 21.03.2022, G 1002-6

Die niedersächsische Finanzverwaltung hat auf den 1. 1. 2022 (Hauptfeststellungszeitpunkt) den Grundsteuerwert für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft und Äquivalenzbeträge für Grundstücke des Grundvermögens festzustellen.

 

1. Es ergeht folgende Aufforderung:

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von in Niedersachsen belegenem Grundbesitz, und zwar für Betriebe der Landund Forstwirtschaft und für Grundstücke, haben dem zuständigen Finanzamt Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts und der Äquivalenzbeträge (Grundsteuererklärungen) für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. 1. 2022 bis zum

31. Oktober 2022

nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung (elektronisches Formular) zu übermitteln. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk das zu bewertende Grundstück oder der zu bewertende Betrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt.

Rechtsgrundlagen:

  • § 149 Abs. 1 AO
  • § 228 BewG,
  • § 8 Abs. 5 NGrStG,
  • § 87 a Abs. 6 Satz 1 AO

Die elektronischen Formulare für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts und der Äquivalenzbeträge (Grundsteuerklärungen) werden ab dem 1. 7. 2022 z. B. im Portal "Mein ELSTER" (https://www.elster.de) bereitgestellt. Für die elektronische Übermittlung über das Portal "Mein ELSTER" (https://www.elster.de) ist ein Benutzerkonto erforderlich. Ist dies noch nicht vorhanden, kann eine Registrierung unter www.elster.de vorgenommen werden. Diese Registrierung ist kostenlos, kann aber bis zu zwei Wochen dauern. Die Vordrucke mit den dazu gehörenden Anleitungen werden in der Anlage bekannt gemacht.

 

2. Zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts und der Äquivalenzbeträge sind folgende Personen verpflichtet:

  • Eigentümerinnen oder Eigentümer ein...

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