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Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) - AStBV (St) 2025 -

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Oberste Finanzbehörder der Länder v. 07.02.2025 - S 0720, BStBl 2025 I, 574

Diese Erlasse treten mit Wirkung vom 1. April 2025 an die Stelle der Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 16. Oktober 2023 (BStBl 2023 I S. 1798)

Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) - AStBV (St) 2025 -

 

Einführung

(1) Die nachfolgenden Anweisungen sollen der einheitlichen Handhabung der Gesetze dienen und die reibungslose Zusammenarbeit der zur Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten berufenen Stellen der Finanzbehörden untereinander, mit anderen Stellen der Finanzbehörden sowie mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften gewährleisten.

(2) Die Anweisungen enthalten zur Erleichterung der Amtsgeschäfte eine Zusammenfassung von hierfür maßgeblichen Grundsätzen sowie Hinweise für deren praktische Anwendung. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird zum Teil der Gesetzeswortlaut wiederholt, im Übrigen wird nur auf die einschlägigen Gesetze verwiesen. Bei streitigen Rechtsfragen ist im Interesse einer einheitlichen Verfahrensweise die Auffassung der Verwaltung wiedergegeben.

(3) Die Anweisungen können wegen der Vielfalt der Lebensvorgänge, auf die sie sich beziehen, nur Anleitungen für den Regelfall geben. Es ist daher im Einzelfall zu prüfen, welche Maßnahmen im Rahmen der anzuwendenden Gesetze und der Rechtsprechung der Gerichte geboten sind.

(4) Bei Personenbezeichnungen wird auf eine geschlechterbezogene Differenzierung verzichtet, da in diesen Anweisungen unwichtig ist, welches Geschlecht die so bezeichnete Person hat. Alle Personenbezeichnungen werden generisch verwendet, sie bezeichnen also alle Personen unabhängig von ihrem natürlichen Geschlecht.

 

Teil 1 Anwendungsbereich, gemeinsame Verfahrensgrundsätze

 

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und anzuwen...

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