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Änderungen Steuerrecht 2009

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OFD Koblenz, Verfügung v. 1.2.2010, S 2319 A - St 31 2

Steuerrechtsänderungen im Veranlagungszeitraum 2009

Hiermit gebe ich eine Übersicht der wesentlichen Rechtsänderungen durch verschiedene Gesetze im Veranlagungsbereich für den Veranlagungszeitraum 2009 bekannt.

Vorschrift Inhalt Rechtsgrundlage (Besonderheiten zum In-Kraft-Treten)
1. EStG
§ 2 Abs. 2 Satz 2 Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen werden Werbungskosten nur noch gemäß § 20 Abs. 9 EStG berücksichtigt, Ausnahme: § 32d. UStRefG 2008 [1]
Abs. 5a Soweit steuerliche Begriffe, wie z.B. Einkünfte, für außersteuerliche Rechtsnormen von Bedeutung sind, sind die der Abgeltungsteuer unterliegenden Kapitaleinkünfte hinzuzurechnen.
Abs. 5b Soweit steuerliche Begriffe für Rechtsnormen des EStG von Bedeutung sind, bleiben der Abgeltungsteuer unterliegende Kapitalerträge außer Betracht. Ausnahmen: beim Spendenabzug auf Antrag, Fälle des § 32d Abs. 2 und 6 (Kapitalerträge, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen; Antrag auf Günstigerprüfung) und soweit die Einkünfte/Bezüge für die Berücksichtigung von Kindern, außergewöhnlichen Belastungen (zumutbare Belastung) von Bedeutung sind.
Abs. 6 Die Steuer nach § 32d Abs. 3 und 4 ist der tariflichen Einkommensteuer hinzuzurechnen.
§ 3 Nr. 10 Steuerbefreiung für Einnahmen, die eine Gastfamilie für die Aufnahme eines behinderten oder von Behinderung bedrohten JStG 2009 [7]
Menschen nach SGB XII vom Sozialleistungsträger oder der aufgenommenen Person bis zur Höhe der Leistungen nach SGB XII erhält. (grundsätzlich ab VZ 2009, auch in allen offenen Fälle vor VZ 2009)
§ 3 Nr. 39 Der Vorteil aus einer unentgeltlichen oder verbilligten Vermögensbeteiligung eines Arbeitnehmers am Unternehmen des Arbeitgebers und die Beteiligung an einem Mitarbeiter-Sondervermögen ist bis zu einer Höhe ...

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