Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

SGB IV - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung / § 18b Höhe des zu berücksichtigenden Einkommens

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

(1) 1Maßgebend ist das für denselben Zeitraum erzielte monatliche Einkommen. 2Mehrere zu berücksichtigende Einkommen sind zusammenzurechnen. 3Wird die Rente nur für einen Teil des Monats gezahlt, ist das entsprechend gekürzte monatliche Einkommen maßgebend. 4Einmalig gezahltes Vermögenseinkommen gilt als für die dem Monat der Zahlung folgenden zwölf Kalendermonate als erzielt. 5Einmalig gezahltes Vermögenseinkommen ist Einkommen, das einem bestimmten Zeitraum nicht zugeordnet werden kann oder in einem Betrag für mehr als zwölf Monate gezahlt wird.

 

(2) 1Bei Erwerbseinkommen und Erwerbsersatzeinkommen nach § 18a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 gilt als monatliches Einkommen im Sinne von Absatz 1 Satz 1 das im letzten Kalenderjahr aus diesen Einkommensarten erzielte Einkommen, geteilt durch die Zahl der Kalendermonate, in denen es erzielt wurde. 2Wurde Erwerbseinkommen neben Erwerbsersatzeinkommen nach § 18a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 erzielt, sind diese Einkommen zusammenzurechnen; wurden diese Einkommen zeitlich aufeinander folgend erzielt, ist das Erwerbseinkommen maßgebend. 3Die für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt in § 23a getroffene zeitliche Zuordnung gilt entsprechend. 4Für die Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld und Qualifizierungsgeld[2] ist das dem Versicherungsträger gemeldete Arbeitsentgelt maßgebend. 5Bei Vermögenseinkommen gilt als monatliches Einkommen im Sinne von Absatz 1 Satz 1 ein Zwölftel dieses im letzten Kalenderjahr erzielten Einkommens; bei einmalig gezahltem Vermögenseinkommen gilt ein Zwölftel des gezahlten Betrages als monatliches Einkommen nach Absatz 1 Satz 1.6Steht das zu berücksichtigende Einkommen des vorigen Kalenderjahres noch nicht fest, so wird das voraussichtlich erzielte Einkommen zugrunde gelegt.[3]

 

(3)[4] 1Ist im letzten Kalenderjahr Ein...

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Sommer, SGB V § 140 Eigeneinrichtungen / 2.2 Neue Eigeneinrichtungen
    1
  • Versicherungspflicht (Unfallversicherung) / 1 Versicherte Personen kraft Gesetzes
    1
  • Antragspflichtversicherung (Selbstständige) / 3.2 Ausnahme zum Beginn der Antragsfrist
    0
  • Antragspflichtversicherung (Sozialleistungsbezieher/Arbe ... / 4.3 Arbeitsunfähigkeit/Leistungen zur Teilhabe ohne Anspruch auf Krankengeld
    0
  • BAR-Rahmenvereinbarung Gemeinsame Servicestellen / 7. Dokumentationspflicht
    0
  • Jansen, SGB IV § 75 Verpflichtungsermächtigungen
    0
  • Jansen, SGB IV § 83 Anlegung der Mittel / 1 Allgemeines
    0
  • Jansen, SGB VI § 310b Neufeststellung von Renten mit übe ... / 1 Allgemeines
    0
  • Jansen, SGB VI § 90 Witwenrente und Witwerrente nach dem ... / 2.3.2 Anspruch auf wiederaufgelebte Witwen-/Witwerrente
    0
  • Jansen, SGG § 128 Entscheidung nach freier Überzeugung / 2.2.6.3 Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses
    0
  • Jansen, SGG § 184 Pauschgebühr / 2.1 Anwendungsbereich
    0
  • Jansen, SGG § 202 Anwendung des GVG und der ZPO / 2 Rechtspraxis
    0
  • Jansen / Sommer, SGB I § 71 Überleitungsvorschrift zur Übertragung, Verpfändung und Pfändung
    0
  • Jung, SGB VIII § 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendl ... / 1 Allgemeines
    0
  • Jung, SGB VIII § 74 Förderung der freien Jugendhilfe / 1.4 Aufbau der Vorschrift
    0
  • Jung, SGB VIII § 76 Beteiligung anerkannter Träger der f ... / 2.2 Übertragbare Aufgaben der Jugendhilfe
    0
  • Jung, SGB VIII § 83 Aufgaben des Bundes, Bundesjugendkuratorium
    0
  • Jung, SGB XII § 11 Beratung und Unterstützung / 2.2 Gesellschaftliches Engagement, Budgetberatung
    0
  • Jung, SGB XII § 117 Pflicht zur Auskunft / 2.5 Auskunftspflicht des Arbeitgebers (Abs. 4)
    0
  • Jung, SGB VIII § 18 Beratung und Unterstützung bei der A ... / 5 Literatur
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt SGB Office Professional
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Sozialwesen
So geht's: Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Bild: Haufe Shop

Förderprojekte spielen in der sozialen Arbeit eine entscheidende Rolle. Mit diesem Buch finden Sie sich im „Förderdschungel“ zurecht und bauen erfolgreich ein Fördermittelmanagement auf. Die Autorin bietet mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Beispielen alles für eine gelungene Projektumsetzung.


BSG B 4 RA 110/00 R
BSG B 4 RA 110/00 R

  Entscheidungsstichwort (Thema) Einkommensanrechnung – Hinterbliebenenrente – prognostiziertes Erwerbseinkommen – Aufhebung eines Anrechnungsbescheides  Leitsatz (amtlich) Anrechnungs-Verwaltungsakte, die auf hypothetisch bestimmtem Erwerbseinkommen ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Sozialwesen Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren