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Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2002 / H 86b Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten

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Allgemeines

Durch Antrag und Zustimmung werden alle in dem betreffenden VZ geleisteten Unterhaltsaufwendungen zu Sonderausgaben umqualifiziert. Für den Abzug ist es unerheblich, ob es sich um einmalige oder laufende Leistungen bzw. Nachzahlungen oder Vorauszahlungen handelt. Ein Abzug als außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich, auch nicht, soweit sie den für das Realsplitting geltenden Höchstbetrag übersteigen (→BFH vom 7.11.2000 – BStBl 2001 II S. 338). Antrag und Zustimmung zum begrenzten Realsplitting können nicht - auch nicht übereinstimmend - zurückgenommen oder nachträglich beschränkt werden (→BFH vom 22.9.1999 - BStBl 2000 II S. 218). Ein Einkommensteuerbescheid ist nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern, wenn nach Eintritt der Bestandskraft sowohl die Zustimmung erteilt als auch der Antrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG gestellt werden (→BFH vom 12.7.1989 - BStBl II S. 957).

Erbe

Unterhaltsleistungen, die der Erbe nach § 1586b BGB an den geschiedenen Ehegatten des Erblassers zu erbringen hat, sind nicht als Sonderausgaben abzugsfähig (→BFH vom 12.11.1997 - BStBl 1998 II S. 148).

Nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Empfänger

Ist der Empfänger nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, kann ein Abzug der Unterhaltsleistungen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 1a Abs. 1 Nr. 1 EStG oder auf Grund eines DBA in Betracht kommen. Nach dem Stand vom 1.1.2002 gibt es entsprechende Regelungen in den DBA mit Dänemark (BStBl 1996 I S. 1219, 1225), Kanada (BStBl 2002 I S. 505, 521) und den USA (BStBl 1991 I S. 94, 108) sowie in der mit der Schweiz getroffenen Verständigungsvereinbarung (→BMF vom 5.11.1998 - BStBl I S. 1392).

Rechtsanwaltskosten, die ein Stpfl. aufwendet, um die Zustimmung seines geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränk...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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