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Beitragsgesetz-Landwirtschaft 2003 / § 2 Beitragszuschuss in der Alterssicherung der Landwirte

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(1) In Anlage 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte wird der monatliche Zuschussbetrag für das Kalenderjahr 2003 wie folgt festgesetzt:

Einkommensklasse monatlicher Zuschussbetrag
Bis 8 220 Euro 119 Euro
8 221-8 740 Euro 111 Euro
8 741-9 260 Euro 103 Euro
9 261-9 780 Euro 95 Euro
9 781-10 300 Euro 87 Euro
10 301- 10 820 Euro 79 Euro
10 821-11 340 Euro 71 Euro
11 341-11 860 Euro 63 Euro
11 861-12 380 Euro 55 Euro
12 381-12 900 Euro 48 Euro
12 901-13 420 Euro 40 Euro
13 421-13 940 Euro 32 Euro
13 941-14 460 Euro 24 Euro
14 461-14 980 Euro 16 Euro
14 981-15 500 Euro 8 Euro
 

(2) In Anlage 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte wird der monatliche Zuschussbetrag für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 2003 wie folgt festgesetzt:

Einkommensklasse monatlicher Zuschussbetrag (Ost)
Bis 8 220 Euro 100 Euro
8 221-8 740 Euro 93 Euro
8 741-9 260 Euro 86 Euro
9 261-9 780 Euro 80 Euro
9 781-10 300 Euro 73 Euro
10 301- 10 820 Euro 66 Euro
10 821-11 340 Euro 60 Euro
11 341-11 860 Euro 53 Euro
11 861-12 380 Euro 46 Euro
12 381-12 900 Euro 40 Euro
12 901-13 420 Euro 33 Euro
13 421-13 940 Euro 27 Euro
13 941-14 460 Euro 20 Euro
14 461-14 980 Euro 13 Euro
14 981-15 500 Euro 7 Euro

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