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Alkoholsteuergesetz

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Alkoholsteuergesetz[1]

[1] Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16. Dezember 2008 über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/EWG (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 12), der Umsetzung der Richtlinie (EWG) Nr. 92/83 des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke (ABl. L 316 vom 31.10.1992, S. 21, L 19 vom 27.1.1995, S. 52) sowie der Umsetzung der Richtlinie 92/84/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Annäherung der Verbrauchsteuersätze auf Alkohol und alkoholische Getränke (ABl. L 316 vom 31.10.1992, S. 29).

§§ 1 - 3 Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

§§ 1 - 3 Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Steuergebiet, Steuergegenstand

§ 1 Steuergebiet, Steuergegenstand

 

(1) 1Alkoholerzeugnisse unterliegen im Steuergebiet der Alkoholsteuer. 2Steuergebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland. 3Die Alkoholsteuer ist eine Verbrauchsteuer im Sinn der Abgabenordnung.

 

(2) Alkoholerzeugnisse im Sinn dieses Gesetzes sind

 

1.

Alkohol:

 

a)

Waren der Positionen 2207 und 2208 der Kombinierten Nomenklatur mit einem Alkoholgehalt von über 1,2 Volumenprozent,

 

b)

Waren der Positionen 2204, 2205 und 2206 der Kombinierten Nomenklatur mit einem Alkoholgehalt von über 22 Volumenprozent;

 

2.

alkoholhaltige Waren:

andere Waren als die des Kapitels 22 der Kombinierten Nomenklatur, die unter Verwendung von Alkohol hergestellt werden oder Alkohol enthalten und deren Alkoholgehalt bei flüssigen Waren höher als 1,2 Volumenprozent, bei nicht flüssigen Waren höher als 1 Masseprozent ist.

 

(3) Der Einordnung als Alkohol nach Absatz 2 Nummer 1 steht nicht entgegen, dass dieser feste Stoffe, auch zum Teil in der Flüssigkeit gelöst, enthält.

 

(4) Kombinierte Nomenklatur im Sinn die...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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