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Mietzuschlag, Vereinbarung bei gewerblicher Nutzung von Wohnraum

Stascha Straub
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Kurzbeschreibung

Besteht ein Mietverhältnis über Wohnraum, wird die Mietsache vom Mieter aber gewerblich genutzt, kann der Vermieter einen Mietzuschlag verlangen. Mit diesem Muster treffen die Parteien eine Vereinbarung über einen Mietzuschlag.

  • Vertrag

Vorbemerkung

Arbeiten in der Wohnung: Darf der Mieter das? Schließlich haben Sie ihm ja die Räume zum Wohnen vermietet. Von einem Journalisten oder einem Schriftsteller können Sie sicherlich nicht verlangen, dass er nicht in der Wohnung arbeitet. Auch nicht, wenn ein Rechtsanwalt, ein Steuerberater, ein Lehrer, Beamter oder ein Kaufmann zu Hause lediglich Schreibarbeiten erledigt. Sobald aber z.B. zahlreiche Kunden zu Besuch kommen oder Angestellte aus und ein gehen, können Sie Ihren Mieter abmahnen, denn hierfür bedarf er Ihrer Zustimmung als Vermieter. Insbesondere kann in einem solchen Fall eine erhöhte Miete verlangt werden. Eine nur gelegentliche oder untergeordnete, nicht nach außen in Erscheinung tretende berufliche Nutzung (z.B. Homeoffice oder Schreibarbeiten) ist nach aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung als Teil des Wohnens einzustufen und unterliegt nicht zwingend einer separaten Genehmigung oder einem Zuschlag. Erst bei tatsächlicher Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mit Außenwirkung – insbesondere Kundenverkehr, Beschäftigung von Mitarbeitern etc. – ist eine erweiterte Vertragsgrundlage samt Mietzuschlag erforderlich.[1]

[1] AG Hamburg-Wandsbek, Urteil v. 01.10.2008 - 711 A C 56/08

Vertrag

  • Musterdokument öffnen
Mustervereinbarung
     
  Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag vom_______________  
  nebst Nachtrag Nr.__________vom__________  
     
     
zwischen
Herrn/Frau ____________________ (Name und Anschrift des Vermieters)
  – im Folgenden: Vermieter –
   
und  
Herrn/Frau ____________________ (Name und Anschrift des Mieters)
  – im Folgenden:...

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