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Erb- und Schenkungsvertrag/Testament, Beratungskosten

Ulrike Fuldner
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Kurzbeschreibung

Vergütungsvereinbarungen mit Rechtsanwalt für die Erstellung und Überprüfung von Erbverträgen, Erbverzichtsverträgen und Testamenten (mit Besonderheiten des sog. Berliner Testaments), nebst Musterformulierungen für das Mandanten-Anschreiben.

  • Vergütungsvereinbarung über die Erstellung eines Erbvertrags
  • Anschreiben an Beteiligte mit Vergütungsvereinbarung über die Erstellung des Erbvertrags
  • Vergütungsvereinbarung über Formulierung eines
  • Anschreiben an Mandanten mit Vergütungsvereinbarung für

1. Vorbemerkung

Aufgrund der Komplexität des Erbschaftsteuerrechts (Gesetzesänderungen zum Betriebsvermögen sind u. a. zum 1.7.2016 in Kraft getreten[1]; Neubewertung der Immobilien seit 1.1.2023 aufgrund §§ 182 ff. BewG durch das JStG 2022[2]) und umfangreicher Rechtsprechung zum Erbrecht bzw. anhängiger Verfassungsbeschwerden beim BVerfG[3] stellt sich für viele Steuerpflichtige – Privatpersonen und Unternehmer – immer wieder die Frage, ob bestehende Erbverträge oder Testamente noch stimmig sind bzw. die erstmalige Erstellung von Erb-/Schenkungsverträgen mit Erbverzichten sinnvoll sein kann, um z. B. Rechtsstreitigkeiten einer künftigen Erbengemeinschaft zu vermeiden bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen.

In Zeiten von Patchwork-Familien hilft ein Erb(verzichts)vertrag Personen, die z. B. ihre minderjährigen Kinder aus zweiter Beziehung und deren Mutter im Verhältnis zu den bereits erwachsenen Kindern "bevorzugen" wollen.[4]

Klare Vereinbarungen und eindeutige Testamente[5] sind nur mit anwaltlicher und steuerlicher Beratung (auch wegen ertragsteuerlicher Folgen von Nießbrauch[6] etc.) möglich.

Gerade im Hinblick auf das enorm hohe Haftungsrisiko werden sich Berater nicht mit den gesetzlichen Gebühren zufriedengeben können. Zuletzt wurden die Gebühren im RVG zum 1.1.2021 angepasst. Deutscher Anwaltver...

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