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Düsseldorfer Tabelle, Stand 1.1.2026

Haufe Redaktion
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Kurzbeschreibung

Bei der Bemessung der Unterhaltshöhe werden in der Praxis Unterhaltstabellen und Unterhaltsleitlinien herangezogen, die von den Oberlandesgerichten zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung entwickelt wurden. Sie sind Hilfsmittel zur Ermittlung eines "angemessenen Unterhalts". Zum 1.1.2026 wird die Düsseldorfer Tabelle angepasst.

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  Nettoeinkommen des/der Barunterhaltspflichtigen

Altersstufen in Jahren

(§ 1612a Abs. 1 BGB)
Prozentsatz Bedarfskontroll-betrag (Anm. A. III)
   
    0–5 6–11 12–17 ab 18    
Alle Beträge in Euro (EUR)
1. bis 2.100 486 558 653 698 100 1.200/1.450
2. 2.101–2.500 511 586 686 733 105 1.750
3. 2.501–2.900 535 614 719 768 110 1.850
4. 2.901–3.300 559 642 751 803 115 1.950
5. 3.301–3.700 584 670 784 838 120 2.050
6. 3.701–4.100 623 715 836 894 128 2.150
7. 4.101–4.500 661 759 889 950 136 2.250
8. 4.501–4.900 700 804 941 1.006 144 2.350
9. 4.901–5.300 739 849 993 1.061 152 2.450
10. 5.301–5.700 778 893 1.045 1.117 160 2.550
11. 5.701–6.400 817 938 1.098 1.173 168 2.850
12. 6.401–7.200 856 983 1.150 1.229 176 3.250
13. 7.201–8.200 895 1.027 1.202 1.285 184 3.750
14. 8.201–9.700 934 1.072 1.254 1.341 192 4.350
15. 9.701–11.200 972 1.116 1.306 1.396 200 5.050

Anmerkungen

A. Kindesunterhalt

I.

Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar.

Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen.

Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Einkommensgruppen angemessen sein. Zur Deckung des Mindestbedarfs aller Beteiligten – einschließlich des Eheg...

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