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Welche Bücher eines Lehrers sind Arbeitsmittel?

Prof. Dr. Stefan Schneider
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Leitsatz

1. Arbeitsmittel sind Wirtschaftsgüter, die unmittelbar zur Erledigung der dienstlichen Aufgaben dienen. Hierzu können auch Zeitschriften und Bücher zählen, wenn die Literatur ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich genutzt wird.

2. Die allgemeinen Grundsätze zur steuerlichen Behandlung von Arbeitsmitteln gelten auch, wenn zu entscheiden ist, ob Bücher als Arbeitsmittel eines Lehrers zu würdigen sind. Dabei ist die Eigenschaft eines Buchs als Arbeitsmittel nicht ausschließlich danach zu bestimmen, in welchem Umfang der Inhalt eines Schriftwerks in welcher Häufigkeit Eingang in den abgehaltenen Unterricht gefunden hat. Auch die Verwendung der Literatur zur Unterrichtsvorbereitung und Unterrichtsnachbereitung oder die Anschaffung von Büchern und Zeitschriften für eine Unterrichtseinheit, die nicht abgehalten worden ist, kann eine ausschließliche oder zumindest weitaus überwiegende berufliche Nutzung der Literatur begründen.

 

Normenkette

§ 9 Abs. 1 S. 1, § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6, § 12 Nr. 1 S. 2 EStG

 

Sachverhalt

K, Realschullehrer, gehörte der "American Anthropological Association" an und unterrichtete Deutsch, Geschichte, Sozialkunde und Ethik. Mit der ­ESt-Erklärung 2002 machte er insgesamt 2 151 EUR Werbungskosten geltend, nämlich 37 Bücher (1 536 EUR), 4 Zeitschriftenabos/Aufbewahrungsbox (210 EUR), Bürobedarf, Fernleih-, Kopier- und Bindekosten (405 EUR).

Das FA berücksichtigte nach Einspruch 50 % der Kosten sowie die für ein Zeitschriftenabo (Titel "Sozialismus") und eine Aufbewahrungsbox insgesamt. Die weitergehende Klage blieb erfolglos (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.10.2008, 4 K 2895/04, Haufe-Index 2271210, EFG 2010, 477).

 

Entscheidung

Die Revision des Lehrers war erfolgreich. Der BFH hob aus den unter Praxis-Hinweisen dargelegten Gründen ...

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