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Umsatzsteuerbefreiung von Umsätzen bei Einrichtungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen

Prof. Dr. Hans-Friedrich Lange
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Leitsatz

Scheitert die Anerkennung des sozialen Charakters einer Einrichtung zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen allein an der in § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG normierten Pflicht, diesbezüglich ausschließlich auf die Verhältnisse des vorangegangenen Kalenderjahrs abzustellen, sind die Umsätze dieser Einrichtung nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG steuerfrei.

 

Normenkette

§ 4 Nr. 16 Buchst. e UStG 1993, Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g 6. EG-RL

 

Sachverhalt

Die Steuerpflichtige meldete zum 1.6.1993 einen ambulanten Pflegedienst an. Auf ihren Antrag vom 27.8.1993 wurde sie zum 1.10.1993 für die Leistungen der Häuslichen Krankenpflege (§ 37 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch in der damals geltenden Fassung), Häuslichen Pflegehilfe (§§ 53 bis 56 SGB V) und Haushaltshilfe (§ 38 SGB V) zu den Krankenkassen zugelassen.

Das FA versagte die Steuerfreiheit der Umsätze der Steuerpflichtigen nach § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG, weil von den von ihr im Jahr 1993 behandelten Personen 68 % Privatzahler waren.

Das FG gab der Klage überwiegend statt (FG Berlin, Urteil vom 16.8.2006, 2 K 5218/01, Haufe-Index 1644092, EFG 2007, 624).

 

Entscheidung

Die Revision des FA blieb erfolglos.

Der BFH entschied, die streitbefangenen Leistungen der Klägerin seien zwar nicht nach § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG steuerfrei. Für die Steuerfreiheit der streitbefangenen Leistungen könne sich die Klägerin jedoch mit Erfolg unmittelbar auf Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der 6. EG-RL berufen. Die Voraussetzungen dieser Bestimmung lägen vor.

Die Klägerin habe in Ausübung der ambulanten Pflege eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen i.S.d. Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der 6. EG-RL erbracht. Bei der Klägerin handele es sich zudem um eine als Ei...

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    BFH XI R 47/07
    BFH XI R 47/07

    Entscheidungsstichwort (Thema) Umsatzsteuerbefreiung von Umsätzen bei Einrichtungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen Leitsatz (amtlich) Scheitert die Anerkennung des sozialen Charakters einer ...

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