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Steuerfreiheit von Stipendien

Dipl.-Finanzwirt Christian Ollick
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Kommentar

Um besondere Begabungen zu fördern, bieten Stiftungen in Deutschland und in der EU verschiedenste Stipendienprogramme an. Die OFD Frankfurt am Main hat nun in einer aktualisierten Verfügung dargelegt, wann Stipendienzahlungen steuerfrei bezogen werden können.

Viel Begabung und wenig Geld? Wenn sich Studenten und Nachwuchswissenschaftler in dieser Situation wiederfinden, kann ein Stipendium ein geeigneter Weg sein, um finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Das Einkommensteuergesetz stellt Stipendienzahlungen steuerfrei, sofern gewisse Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Nach § 3 Nr. 44 EStG müssen die Zahlungen beispielsweise aus öffentlichen Mitteln stammen, zudem darf der Stipendiat nicht zu einer bestimmten Gegenleistung oder Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet werden. Das Stipendium muss ferner der Förderung der Forschung bzw. der wissenschaftlichen oder künstlerischen Aus- oder Fortbildung dienen und darf einen angemessenen Betrag nicht übersteigen.

OFD beleuchtet Stipendienprogramme

Mit aktualisierter Verfügung vom 23.7.2018 hat die OFD Frankfurt am Main nun dargelegt, wie bestimmte Stipendienprogramme steuerlich einzuordnen sind und welche Zuständigkeitsregelungen bei in- und ausländischen Stipendiengebern beachtet werden müssen. Die wichtigsten Aussagen im Überblick:

Welches Finanzamt ist bei inländischen Stipendiengebern zuständig?

Ob ein Stipendium nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei belassen werden kann, müssen die Finanzämter prüfen, die für die Körperschaftsteuerveranlagung des Stipendiengebers zuständig sind (oder bei nicht bestehender Steuerpflicht zuständig wären). Diese Ämter müssen auf Anforderung des Stipendiaten oder dessen Wohnsitzfinanzamts eine Bescheinigung darüber ausstellen, dass die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllt sind bzw. die Au...

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      OFD Frankfurt, Verfügung v. 23.7.2018, S 2121 A - 013 - St 213  1. Zuständigkeitsfragen  1.1. Stipendien inländischer Stipendiengeber Die Prüfung, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der Stipendien nach § 3 Nr. 44 Satz 1 und 2 ...

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