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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / V. Besondere Bestandsmerkmale

Dipl.-Finw. (FH) Gerhard Bruschke
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Rz. 67

[Autor/Stand] Als weitere Bestandsmerkmale, die in besonderen Einzelfällen von Bedeutung sind, kommen bei der Fichte die Rotfäule, bei Fichte, Kiefer und Pappel Splitterschäden durch Beschuss während der Kriegszeit und bei der Kiefer besondere Gütemerkmale, und hier vor allem die Astigkeit des anfallenden Holzes in Betracht.[2] Bestände mit Splitterschäden dürften inzwischen allerdings weitgehend geerntet oder vollständig aus der Bewirtschaftung genommen worden sein.

 

Rz. 68

[Autor/Stand] Splittergeschädigte Stämme sind durch Granat-, Bomben- oder Geschoßsplitter geschädigte Stämme. Ob mehrere Splitter oder nur ein einzelner Splitter in den Stamm eingedrungen sind, ist für seine Einstufung als splittergeschädigter Stamm ohne Belang. Bestände, in denen splittergeschädigte Stämme nachgewiesen sind, gelten als splittergeschädigte Bestände, und zwar auch dann, wenn lediglich in wenigen Stämmen oder in nur einem Stamm Splitter festgestellt sind.

 

Rz. 69

[Autor/Stand] Unter Bestand ist in diesem Zusammenhang eine nach den Grundsätzen der Forsteinrichtung ausgeschiedene Bewirtschaftungseinheit, in der Regel eine Unterabteilung zu verstehen. Es ist nicht zulässig, nur einen Teil der Bewirtschaftungseinheit als splittergeschädigten Bestand anzusetzen.

 

Rz. 70

[Autor/Stand] Der Nachweis einer Splitterschädigung kann auf verschiedene Weise geführt werden. Im Allgemeinen wird man sich nach Holzeinschlags- und Holzeinschnittsergebnissen richten können. Auch Verletzungen und Vernarbungen der Rinde des stehenden Stammes können Hinweise auf eine Splitterschädigung sein. In bestimmten Fällen kann der Nachweis einer Splitterschädigung auch durch Aufzeichnungen über die Bestandsgeschichte[6] erbracht werden. Bloße Vermutungen ohne konkrete Anhaltspunkte für eine Splitterschädigung reichen...

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