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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / III. Umrechnung der Basiswerte 2024

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Rz. 65

[Autor/Stand] Nach der Anlage 23 BewG sind die Werte für die Instandhaltungskosten pro Quadratmeter auf eine Nachkommastelle und bei den Instandhaltungskosten pro Garage oder ähnlichem Einstellplatz sowie bei Verwaltungskosten kaufmännisch auf volle Euro zu runden, so dass sich hieraus für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2024 folgende indizierte Verwaltungs- und Instandhaltungskosten ergeben:

 
I. Bewirtschaftungskosten für Wohnnutzung
1. Verwaltungskosten
 

Basiswerte

(Anlage 23 BewG)

Werte nach Indizierung

für Bewertungsstichtage in 2024
jährlich je Wohnung 230 EUR 351 EUR
jährlich je Garage oder ähnlichen Einstellplatz 30 EUR 46 EUR
2. Instandhaltungskosten  
jährlich je Quadratmeter Wohnfläche 9,00 EUR 13,80 EUR
jährlich je Garage oder ähnlichen Einstellplatz 68 EUR 104 EUR
[Autor/Stand] Autor: Mannek

3. Berechnungsbeispiel

 

Rz. 66

[Autor/Stand] Die Ermittlung der Bewirtschaftungskosten erfolgt in der Praxis nach dem folgenden an Rz. 38 AEBew JStG 2022[2] angelehnten Beispiel:

Für ein Mietwohngrundstück mit einer Wohnfläche von insgesamt 800 m[2], verteilt auf 10 Wohnungen, und einer Gewerbeeinheit mit einer Nutzfläche von 100 m[2] sind die Bewirtschaftungskosten auf den 7.11.2024 zu ermitteln. Im Untergeschoss des Mehrfamilienhauses befinden sich insgesamt 11 Tiefgaragenstellplätze, die jeweils einer Wohnung und der Gewerbeeinheit zuzuordnen sind. Von dem gesamten jährlichen Rohertrag in Höhe von 75.600 EUR entfallen auf die nicht zu Wohnzwecken genutzte Gewerbeeinheit einschließlich des dazugehörenden Tiefgaragenstellplatzes 8.400 EUR.

 
Bewirtschaftungskosten
1. Verwaltungskosten  
10 Wohnungen × 351 EUR 3.510 EUR
10 Tiefgaragenstellplätze × 46 EUR 460 EUR
3 % von 8.400 EUR (anteiliger Rohertrag für die Gewerbeeinheit einschl. Tiefgaragenstellplatz) 252 EUR
2. Instandhaltungskosten  
...

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