Prof. Dr. Volker Wahrendorf
Rz. 60
Die Landesverbände der Krankenkassen (AOK Rheinland/Hamburg, BKK-Landesverband Nordweste, IKK classic, Knappschaft, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als landwirtschaftliche Krankenkasse) und die Ersatzkassen in Nordrhein (Techniker Krankenkasse, Barmer, DAK Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse, Handelskrankenkasse, Hanseatische Krankenkasse, gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis: Verband der Ersatzkassen e. V., vertreten durch den Leiter der Landesvertretung Nordrhein-Westfalen) haben mit der KV Nordrhein die "Heilmittelvereinbarung für das Jahr 2019" geschlossen, die am 1.1.2019 in Kraft getreten ist und bis 31.12.2019 gilt. Nach § 5 Abs. 2 der Vereinbarung werden die Vereinbarungspartner so rechtzeitig in Verhandlungen über eine Anschlussvereinbarung eintreten, dass eine Veröffentlichung dieser Vereinbarung vor dem 31.12.2019 erfolgt.
Ziel der Vereinbarung ist es nach der Präambel, auf eine sowohl bedarfsgerechte und wirtschaftliche als auch qualitätsgesicherte Heilmittelversorgung hinzuwirken.
Unter Berücksichtigung der Anpassungsfaktoren ist das Ausgabenvolumen für Heilmittel (§ 32) für das Jahr 2019 auf 810 Mio. EUR festgelegt worden.
Es gelten die gleichen Anpassungsfaktoren wie bei den Leistungen nach § 31. Veränderungen der Zahl und der Altersstruktur der Versicherten (Anpassungsfaktor 1) ergeben sich aus derselben Statistik wie bei der Arzneimittelvereinbarung. Preisveränderungen (Anpassungsfaktor 2) sind in der Höhe zu berücksichtigen, wie auf der jeweiligen Landesebene die Preise für Heilmittel nach § 125 Abs. 2 vereinbart worden sind.
Nach § 2 der Vereinbarung obliegt die kontinuierliche Begleitung der Heilmittelvereinbarung der von den Vereinbarungspartnern zu bildenden und paritätisch besetzten gemeinsamen Arbei...