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Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungste ... / 1 Regelungsbereich

Dipl.-Kffr. Christina Vosseler, Francoise Dammertz
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Rz. 1

Das Betriebsergebnis nach § 202 Abs. 1 BewG ist relevant für die Ermittlung des Jahresertrages i. S. d. § 201 Abs. 2 BewG (s. Mannek in S/L, § 202 Rz. 3). Die Ermittlung der Betriebsergebnisse orientiert sich gem. § 202 Abs. 1 Satz 1 HS 1 BewG sowohl bei Personenunternehmen als auch bei KapG am Gewinn i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG als Ausgangswert (s. R B 202 Abs. 1 Satz 2 ErbStR). Bei Einzel- und Personenunternehmen ist anzumerken, dass der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG bereits um die privaten Entnahmen erhöht und um die privaten Einlagen vermindert zu betrachten ist (s. K/S/S, § 202 Rn. 1).

 

Rz. 2

Durch die geschilderte Vorgehensweise wird rechtsformneutral auf den ertragsteuerlichen Bilanzgewinn abgestellt, der sowohl die steuerfreien Vermögensmehrungen als auch die sonstigen Einkommensberichtigungen i. S. d. EStG umfasst, sodass insoweit keine Korrekturen mehr erforderlich sind. Hiermit wird die Gleichstellung der Gewinnausschüttungen und Einlagen des Körperschaftsteuerrechts bei KapG und der Entnahmen und Einlagen des Einkommensteuerrechts gewährleistet (s. Eisele in R/T, § 202 Rn. 2).

 

Rz. 3

Bei den PersG bleibt zu beachten, dass die Ergebnisse aus den Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen bei einem Anteil am BV (§ 97 Absatz 1a BewG) irrelevant sind (s. R B 202 Abs. 1 Satz 2 ErbStR).

 

Rz. 4

Nach Auffassung der FinVerw ist der (steuerrechtlich) korrekte Gewinn zugrunde zu legen und nicht die tatsächliche ertragsteuerliche Behandlung (s. R B 202 Abs. 1 Satz 3 ErbStR). Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben z. B. i. S. d. § 4 Abs. 5 und 5b EStG sind als Aufwand verbucht und im Betriebsergebnis gewinnmindernd enthalten. Die insoweit ertragsteuerlich vorzunehmenden außerbilanziellen Korrekturen beeinflussen das Betriebsergebnis nicht (s. R B 202 Abs. 2 ErbStR). Die B...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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