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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 7 A ... / a) Der Beginn der Absetzungsperiode

Dr. Peter Handzik
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Rn. 212

Stand: EL 185 – ET: 12/2025

Die Absetzungsperiode für die AfA (inkl AfaA) beginnt mit der Anschaffung/Herstellung des betreffenden WG (BFH BStBl II 2011, 929; R 7.4 Abs 1 S 1 EStR 2012; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 293 (04/2023)).

 

Rn. 212a

Stand: EL 185 – ET: 12/2025

Dies bedeutet (§ 9a EStDV):

  • "Jahr der Anschaffung" = Jahr der Lieferung (§ 9a Hs 1 EStG). "Angeschafft" ist ein WG, sobald der Erwerber die wirtschaftliche Verfügungsmacht (als wirtschaftlicher Eigentümer, BFH BStBl II 2017, 171) darüber erlangt hat (BFH BStBl II 2012, 408 mwN; BFH BStBl II 2017, 171; FG München EFG 2000, 349 rkr), das ist bei

    • Sachen: idR der Übergang von Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten (§ 446 Abs 1 S 2 BGB, ggf iVm § 651 BGB; BFH BStBl II 2011, 929; BFH BStBl II 2017, 171;). Dabei meint "Besitz" nicht Eigenbesitz iSd § 854 BGB (aA wohl BFH BStBl II 2011, 929), sondern Besitz in Erwartung des Eigentumserwerbs (BFH BStBl II 2012, 408; BFH BStBl II 2017, 171).

      Mit "Gefahr" ist gemeint, dass der StPfl die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung trägt (BFH BStBl II 2017, 171), ob der StPfl die Sache davor ("Probelauf") möglicherweise schon nutzen kann oder nicht, ist unerheblich (BFH BStBl II 2017, 171), ebenso, ob der StPfl den Kaufpreis schon vorausbezahlt hatte (BFH BStBl II 2017, 171).

      Bei einem Werklieferungsvertrag mit vereinbartem Probelauf einer Windkraftanlage und anschließender Abnahme geht das wirtschaftliche Eigentum idR mit der zivilrechtlichen Abnahme über (BFH BStBl II 2017, 171; FG Münster 13 K 3059/19 G,F, rkr, BB 2022, 113).

    • Rechten: idR der Zeitpunkt der Rechtsverschaffung (§ 433 Abs 1 S 2 BGB)
  • "Jahr der Herstellung" = Jahr der Fertigstellung (§ 9a Hs 2 EStG). Ein WG ist "fertig gestellt", sobald es seiner Zweckbestimmung entsprec...

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