Prof. Dr. Simone Briesemeister
, Prof. Dr. Alois Nacke
I. Überblick zur steuerlichen Gewinnermittlung (Briesemeister)
A. Gewinnermittlungsmethoden
Schrifttum:
von Wysocki/Schulze-Osterloh, Handbuch des JA in Einzeldarstellungen;
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss;
Moxter, Bilanzrechtsprechung, 6. Aufl 2007;
Grottel ua, Beck'scher Bilanz-Kommentar, 11. Aufl 2018;
Castan ua, Beck'sches Handbuch der Rechnungslegung;
Adler/Düring/Schmaltz (A/D/S), Rechnungslegung u Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl;
Prinz/Kanzler, Handbuch Bilanzsteuerrecht, 3. Aufl 2018.
Rn. 1
Stand: EL 168 – ET: 10/2023
Gewinn ist die Besteuerungsgrundlage nach § 2 Abs 2 Nr 1 EStG für die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit sowie aus LuF (Gewinneinkünfte). § 8 Abs 1 KStG ebenso wie § 7 S 1 GewStG knüpfen hieran an. Die Gewinnermittlung nach § 4 EStG ist der Einkünfteermittlung nach § 2 Abs 2 Nr 1 EStG systematisch vorgelagert (zu den Gewinnermittlungsstufen s Rn 5, 6). § 4 EStG bestimmt mit dem BV-Vergleich (§ 4 Abs 1 EStG) und der EÜR (§ 4 Abs 3 EStG) den Modus der beiden grundlegenden Gewinnermittlungsmethoden. Die Gewinnermittlung durch BV-Vergleich nach § 4 Abs 1 EStG wird für den speziellen Adressatenkreis der buchführungspflichtigen Gewerbetreibenden durch § 5 EStG ergänzt und konkretisiert.
Daneben bestehen mit der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG und der Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG pauschalierende Gewinnermittlungsmethoden mit eingeschränktem persönlichen u sachlichen Anwendungsbereich.
Rn. 2
Stand: EL 168 – ET: 10/2023
Für die Ermittlung des laufenden Gewinns sind damit die folgenden Methoden zu differenzieren: