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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG §§ 4, 5 Gewinnbegriff im Allgemeinen/Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden

Prof. Dr. Simone Briesemeister, Prof. Dr. Alois Nacke
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I. Überblick zur steuerlichen Gewinnermittlung (Briesemeister)

A. Gewinnermittlungsmethoden

Schrifttum:

von Wysocki/Schulze-Osterloh, Handbuch des JA in Einzeldarstellungen;

Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss;

Moxter, Bilanzrechtsprechung, 6. Aufl 2007;

Grottel ua, Beck'scher Bilanz-Kommentar, 11. Aufl 2018;

Castan ua, Beck'sches Handbuch der Rechnungslegung;

Adler/Düring/Schmaltz (A/D/S), Rechnungslegung u Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl;

Prinz/Kanzler, Handbuch Bilanzsteuerrecht, 3. Aufl 2018.

 

Rn. 1

Stand: EL 168 – ET: 10/2023

Gewinn ist die Besteuerungsgrundlage nach § 2 Abs 2 Nr 1 EStG für die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit sowie aus LuF (Gewinneinkünfte). § 8 Abs 1 KStG ebenso wie § 7 S 1 GewStG knüpfen hieran an. Die Gewinnermittlung nach § 4 EStG ist der Einkünfteermittlung nach § 2 Abs 2 Nr 1 EStG systematisch vorgelagert (zu den Gewinnermittlungsstufen s Rn 5, 6). § 4 EStG bestimmt mit dem BV-Vergleich (§ 4 Abs 1 EStG) und der EÜR (§ 4 Abs 3 EStG) den Modus der beiden grundlegenden Gewinnermittlungsmethoden. Die Gewinnermittlung durch BV-Vergleich nach § 4 Abs 1 EStG wird für den speziellen Adressatenkreis der buchführungspflichtigen Gewerbetreibenden durch § 5 EStG ergänzt und konkretisiert.

Daneben bestehen mit der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG und der Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG pauschalierende Gewinnermittlungsmethoden mit eingeschränktem persönlichen u sachlichen Anwendungsbereich.

 

Rn. 2

Stand: EL 168 – ET: 10/2023

Für die Ermittlung des laufenden Gewinns sind damit die folgenden Methoden zu differenzieren:

  • BV-Vergleich (umgangssprachlich "Bilanzierung")

    • allgemeiner BV-Vergleich gemäß § 4 Abs 1 EStG für alle Gewinneinkünfte, für die keine andere Gewinnermittlungsmethode eingreift, sowie in Fällen, in denen die Voraussetzungen für eine andere Methode zwar vorliegen, die Gewinnermittlung du...

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