Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 3 S ... / cne) Die Subsidiarität der Grundsicherung und Leistungsgrundsätze (§§ 2, 3 SGB II)

Dr. Peter Handzik, Edgar Stickan
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rn. 118v

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

Der Grundsatz des Forderns findet sich in § 2 SGB II, dh die Subsidiarität der Grundsicherung gegenüber der Eigenverantwortung. § 3 SGB II stellt die Leistungsgrundsätze auf, und zwar differenziert zwischen:

 
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (§ 3 Abs 1, 2, 2a SGB II) – Im Überblick Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§ 3 Abs 3 SGB II) – im Überblick
  • Diese können (Ermessen!) erbracht werden, soweit sie zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung, Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich sind.
  • Dabei sind Eignung, individuelle (insbesondere familiäre) Lebenssituation, voraussichtliche Dauer der Hilfebedürftigkeit und Dauerhaftigkeit der Eingliederung zu berücksichtigen.
  • Vorrangig sollen Maßnahmen eingesetzt werden, die die unmittelbare Aufnahme der Erwerbstätigkeit ermöglichen.
  • Bei der Leistungserbringung sind die Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten.
  • Bei der Beantragung von Leistungen nach SGB II sollen unverzüglich Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach §§ 14ff SGB II erbracht werden, bei fehlendem Berufsabschluss sind insbesondere die Möglichkeiten zur Vermittlung in eine Ausbildung zu nutzen.
  • Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, hat die Agentur für Arbeit darauf hinzuwirken, dass diese an einem Integrationskurs nach § 43 AufenthG teilnehmen; falls sie darüber hinaus notwendige berufsbezogene Sprachkenntnisse benötigen, auch an einer berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG
  • dürfen nur erbracht werden, soweit die Hilfebedürftigkeit nicht anderweitig beseitigt werden kann (Subsidiarität gegenüber der Erwerbstätigkeit).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Frotscher/Drüen, UmwStG § 24 Einbringung von Betriebsver ... / 6 Zeitpunkt der Einbringung (§ 24 Abs. 4 Hs. 2 UmwStG)
    2
  • Literaturauswertung ErbStG/BewG/GrSt (Stand: 30.11.2025) / 2.12 § 13b ErbStG (Begünstigtes Vermögen)
    2
  • Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / Ausgewählte Literaturhinweise (ab 1997):
    1
  • Einsprüche gegen pauschalen Kilometersatz von nur 0,30 EUR werden zurückgewiesen
    1
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 30.11.2025) / 3.11 § 15 KStG (Ermittlung des Einkommens bei Organschaft)
    1
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75 Haftung des Betriebsübernehmers / 3.2 Unternehmen — gesondert geführter Betrieb
    1
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93 Auskunftspflicht der Beteili ... / 5.7.3 Folgen eines unzulässigen Kontenabrufs
    1
  • Cloer/Hagemann, AStG § 6 AStG Besteuerung des Vermögensz ... / 2.3.4 Entsprechende Anwendung in Fällen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG (§ 6 Abs. 3 S. 5)
    0
  • DBA Niederlande [Fassung bis 30.11.2015] / Anlage Anlage zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete
    0
  • Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (USTB 2023, Heft 9, S. ... / 4. Unrichtiger Steuerausweis – § 14c UStG
    0
  • Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 5.4.4 Erfordernis von Mindestausschüttungen bei Beteiligungen von Non-Profit-Organisationen an einer Kapitalgesellschaft?
    0
  • Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 17 Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG in Organschaftsfällen
    0
  • Frotscher/Drüen, KStG § 1 Unbeschränkte Steuerpflicht / 2.2.4 Gesellschaften mit beschränkter Haftung
    0
  • Frotscher/Drüen, KStG § 12 Verlust oder Beschränkung des ... / 2.2.2.1 Allgemeines
    0
  • Frotscher/Drüen, UmwStG § 23 Auswirkungen bei der überne ... / 2.3.3.3 Zurechnung von steuerrelevanten Tatbeständen
    0
  • Frotscher/Geurts, EStG § 50d Anwendung von Abkommen zur ... / 4.3.2.1 Tatbestand
    0
  • Gesamtausgabe: GmbH-Steuerberater 5/2023
    0
  • Jansen, SGB VI § 256a Entgeltpunkte für Beitragszeiten i ... / 2.1.1 Grundsatz (Satz 1)
    0
  • Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 395 Akteneinsicht der F ... / B. Bedeutung, Zweck und Anwendungsbereich
    0
  • Literaturauswertung ErbStG/BewG/GrSt (Stand: 30.11.2025) / 2.8 § 9 ErbStG (Entstehung der Steuer)
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
Haufe Shop: Wachstumschancengesetz
Wachstumschancengesetz
Bild: Haufe Shop

Das Wachstumschancengesetz ist die größte Steuerreform der letzten Jahre. Expert:innen von Ernst & Young stellen die Einzelmaßnahmen des Wachstumschancengesetz übersichtlich dar und erläutern, wo Beratungsbedarf besteht und welche Gestaltungsvarianten sich nach neuem Recht ergeben.


Newsletter Steuern
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren