Rn. 33
Stand: EL 171 – ET: 02/2024
Alleinvertriebsrecht
Zahlungen für den Wegfall eines Alleinvertriebsrechts sind keine Entschädigung, weil sie im Rahmen einer üblichen und normalen Geschäftsbeziehung erfolgen (BFH vom 02.12.1965, IV 55/64, BStBl III 1966, 91).
Ausgleichsbetrag
Ein nach § 58a Abs. 4 BranntwMonG gezahlter Ausgleichsbetrag ist keine Entschädigung, weil er für den Wegfall des Brennrechts und als Anreiz, freiwillig aus dem Monopol auszuscheiden, gewährt wird (FG Münster vom 14.03.2023, 2 K 842/20 E, BB 2023, 1262).
Beratervertrag
Eine vergleichsweise gezahlte Abfindung an einen RA für die Beendigung eines Beratervertrags ist auch bei einer erheblichen Größenordnung grds keine Entschädigung (BFH vom 10.07.2012, VIII R 48/09, BStBl II 2013, 155; FG Nds vom 12.02.2009, 14 K 622/04, EFG 2 010 421, s dazu Pfützenreuter, EFG 2010, 423). Etwas anderes kann allerdings dann gelten, wenn das Beratungsmandat arbeitnehmerähnlich ausgestaltet ist (BFH vom 10.07.2012, VIII R 48/09, BStBl II 2013, 155).
Bergbau
Schieflagenentschädigungen sind keine Entschädigungen. Sie werden nicht für entgangene oder entgehende Einnahmen geleistet (BFH vom 06.08.1998, IV R 91/96, BFH/NV 1999, 40).
Betriebsverlegung
Entschädigung dann, wenn längerfristige Produktionsausfälle, wesentliche Produktionseinschränkungen oder ein standortbedingter Wegfall wichtiger Geschäftsbeziehungen ausgeglichen werden soll (BFH vom 28.09.1987, VIII R 159/83, BFH/NV 1988, 227).
Bezirksprovision
Eine Entschädigung für den Verlust der Rechte aus § 87 Abs 2 HGB (Bezirksprovision/Kundenschutz) fällt unter § 24 Nr 1 Buchst a EStG (BFH vom 19.07.1966, I 235/63, BStBl III 1966, 624).
Buy-Out-Vergütung
Bei Änderung einer vertraglichen Vergütung eines Drehbuchautors, dass diese nicht mehr von der Zahl der ausgestrahlten Sendungen ...