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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 12 ... / 2. Konkretisierung des Veranlassungsprinzips anhand des "auslösenden Moments"

Rüdiger Wienbergen
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Rn. 95

Stand: EL 180 – ET: 04/2025

Der Veranlassungszusammenhang ist von der Rspr begrifflich weiter konkretisiert worden. Dazu sind zwei Voraussetzungen entwickelt worden, die kumulativ erfüllt sein müssen, damit die betriebliche oder berufliche Veranlassung bejaht werden kann:

  • das auslösende Moment für die Aufwendungen muss sich bei wertender Betrachtung im betrieblichen oder beruflichen Bereich des StPfl befinden

und

  • der Aufwand muss der einkommensteuerlich relevanten Erwerbssphäre zuzuordnen sein

(zB BFH v 10.01.2024, VI R 16/21, BStBl II 2024, 442; BFH v 18.10.2023, X R 7/20, BStBl II 2024, 288; BFH v 28.06.2023, VI R 17/21, BStBl II 2024, 274; BFH v 08.03.2022, VI R 19/20, BStBl II 2022, 633; BFH v 03.04.2019, VI R 15/17, BStBl II 2019, 446; BFH v 27.08.2014, VIII R 60/13, BStBl II 2015, 255).

 

Rn. 96

Stand: EL 180 – ET: 04/2025

Der Veranlassungszusammenhang ergibt sich dementsprechend aus den Gründen, aus denen der StPfl die Aufwendungen getätigt hat. Die Gründe sind das "auslösende Moment" für den Entschluss des StPfl, die Kosten tragen zu wollen (BFH v 14.07.2020, VIII R 28/17, BStBl II 2021, 14; BFH v 15.12.2016, IV R 22/14, BFH/NV 2017, 454; BFH v 21.09.2009, GrS 1/06, BStBl II 2010, 672). Sie sind anhand der gesamten Umstände des Einzelfalls zu ermitteln.

 

Beispiel 1:

Der Arzt A will einen medizinischen Fachvortrag in X halten. Er fliegt mit seinem Privatflugzeug nach X. Aus Gefälligkeit nimmt er ein befreundetes Ehepaar mit, das ebenfalls nach X reisen möchte. Infolge eines Flugfehlers des A stürzt das Flugzeug mit tödlichen Folgen für alle Insassen ab.

Die Erbin des A hat erhebliche Schadensersatzleistungen an die Angehörigen des Ehepaars zu zahlen. Handelt es sich bei diesen Aufwendungen um BA der Arztpraxis, weil das den Schadensersatz auslösende Moment eine be...

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