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I. Vorbemerkungen

Prof. Dr. Sven Hayn, Dr. Thomas Ströher
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Tz. 94

Stand: EL 32 – ET: 5/2017

Die Aufstellung des Konzernabschlusses vollzieht sich grundsätzlich in drei Schritten. Im ersten Schritt werden die zusammenzufassenden Einzelabschlüsse der einzubeziehenden Unternehmen zu einem einheitlichen Stichtag aufgestellt und einheitlich an die für den Konzernabschluss geltenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften sowie die konzerninternen Bilanzierungsrichtlinien angepasst. Im Fall von ausländischen Tochterunternehmen sind ggf. die vereinheitlichten Einzelabschlüsse in die Konzernabschlusswährung umzurechnen (Fremdwährungsumrechnung). In einem zweiten Schritt werden die Einzelabschlüsse der einzubeziehenden Unternehmen dann im Summenabschluss zusammengefasst. In diesem Summenabschluss sind indes noch die Verflechtungen der Konzernunternehmen untereinander enthalten. Diese Verflechtungen müssen in einem dritten Schritt eliminiert werden, da es sonst zu Doppelerfassungen kommt. So sind im Summenabschluss des Konzerns sowohl Beteiligungen des Mutterunternehmens an den Tochterunternehmen, die die Beteiligungen am Eigenkapital der Tochterunternehmen repräsentieren, als auch das Eigenkapital des Tochterunternehmens enthalten (vgl. Baetge/Kirsch/Thiele, 11. Aufl., 2015, S. 179). Die Eliminierung dieser Kapitalverflechtung durch Verrechnung der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile an einem in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals des Tochterunternehmens ist Gegenstand der Kapitalkonsolidierung. Durch die Eliminierung der Kapitalverflechtungen wird dem Kompensationszweck des Konzernabschlusses Rechnung getragen (vgl. Baetge/Kirsch/Thiele, 11. Aufl., 2015, S. 48 ff.).

 

Tz. 95

Stand: EL 32 – ET: 5/2017

Nach IFRS 3 gibt es mit der Erwerbsmethode (acquisi...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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