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Eintritt der Festsetzungsverjährung.

Dr. Ulf-Christian Dißars
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Leitsatz

Nimmt die Auswertung von nahezu vollständigen Unterlagen mehrere Jahre in Anspruch kann gleichwohl nicht davon ausgegangen werden, dass eine Prüfung unmittelbar nach Beginn für mehr als sechs Monate unterbrochen wird.

 

Sachverhalt

Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Im Februar 2010 erstatteten diese eine Selbstanzeige, da Einkünfte aus Kapitalvermögen in den Jahren 1999 und 2000 nicht erklärt wurden. Im April 2010 wurde deshalb ein Strafverfahren eingeleitet und ein Prüfungsauftrag an die Steuerfahndung erteilt. Diese forderte Unterlagen zu den Depots bzw. Konten an. Die Übergabe erfolgte im Rahmen eines Gesprächs im Juni 2010. Allerdings wies die Prüferin darauf hin, dass noch weitere Unterlagen erforderlich seien. In der Folgezeit waren für die Kläger keine Prüfungshandlungen seitens der Steuerfahndung ersichtlich. Im Juni 2011 und April 2012 erkundigte sich der steuerliche Vertreter der Kläger nach dem Bearbeitungsstand. Die Prüferin verwies auf die Vielzahl der Fälle. Im August 2013 wurde den Klägern mitgeteilt, dass die Unterlagen ausgewertet seien. Anschließend ergingen geänderte Steuerbescheide, gegen die die Kläger Einspruch erhoben. Sie vertraten die Auffassung, es sei Festsetzungsverjährung eingetreten. Nach Ergehen einer ablehnenden Einspruchsentscheidung erhoben die Kläger Anfechtungsklage.

 

Entscheidung

Das zuständige Finanzgericht Düsseldorf sah indes die Klage zwar als zulässig, aber unbegründet an. Eine Festsetzungsverjährung sei hier entgegen der Rechtsauffassung der Kläger nicht eingetreten. Zunächst sei unstrittig, dass aufgrund der Steuerhinterziehung eine Verlängerung der Festsetzungsfrist auf 10 Jahre einschlägig sei. Der Ablauf der Frist sei dabei durch den Beginn der Steuerfahndungsprüfung gehemmt wor...

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    FG Düsseldorf 9 K 2592/16 E,AO
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      Entscheidungsstichwort (Thema) Festsetzungsverjährung: Unterbrechung der Außenprüfung unmittelbar nach Beginn – Verzögerung der Auswertung angeforderter Kontounterlagen nach Selbstanzeige – Erhebliches Gewicht der Prüfungshandlungen vor Unterbrechung – ...

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