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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 5.6.3 Schädlicher Beteiligungserwerb an einer Verlust-Organgesellschaft

Lars Leibner , Ewald Dötsch
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Tz. 179

Stand: EL 124 – ET: 09/2026

Für diesen Fall gelten keine Besonderheiten. Der auf die Zeit vor dem schädlichen Beteiligungserwerb entfallende lfd Verlust geht unter. Bei unterjährigem schädlichen Beteiligungserwerb wird der verbleibende nutzbare Verlust zum vororganschaftlichen Verlust iSd § 15 S 1 Nr 1 KStG.

5.6.3.1 Allgemeines

 

Tz. 180

Stand: EL 124 – ET: 09/2026

Ein st-schädlicher Beteiligungserwerb an der OG hat bezogen auf § 8c Abs 1 KStG folgende Auswirkungen:

  1. Ein vororganschaftlicher Verlustabzug der OG iSd § 15 S 1 Nr 1 KStG geht – vorbehaltlich des § 8c Abs 1 S 4–8 KStG – insges unter (s Rn 2 des BMF-Schr v 28.11.2017).
  2. Bezogen auf einen lfd Verlust der OG kann sich ein Verlustuntergang nach § 8c Abs 1 S 1 KStG insbes bei einem unterjährigen (unmittelbaren oder mittelbaren) schädlichen Beteiligungserwerb ergeben. In diesen Fällen geht der auf die Zeit vor dem schädlichen Beteiligungserwerb entfallende Verlust der OG insges unter. Bei einem unterjährigen schädlichen Beteiligungserwerb an der OG ist nach uE zutr Verw-Auff (s Rn 37 S 3 des BMF-Schr v 28.11.2017) bezogen auf einen lfd Verlust der OG, § 8c Abs 1 S 1 KStG iRd Eink-Ermittlung der OG, also auf einer Rechenstufe vor Ermittlung des dem OT zuzurechnenden Organeinkommens, anzuwenden (glA s Neumann/Heuser, GmbHR 2018, 21, 28). Dem OT ist als (nutzbarer) Verlust der OG nur der entspr gekürzte Betrag zuzurechnen, wobei für dessen Ermittlung die Ausführungen in Tz 150ff entspr gelten. Ein negatives Organeinkommen des Vorjahres ist nämlich dem OT bereits zugerechnet, dh es kann allenfalls bei dem OT zur Anwendung des § 8c Abs 1 KStG kommen (s Tz 193 ff).

Ein unmittelbarer schädlicher Beteiligungserwerb an einer OG nach § 8c Abs 1 S 1 KStG dürfte kaum praktische Bedeutung haben, denn ein mehr als 50%iger Beteiligungserwerb würde d...

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