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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 1.3.1 § 12 Abs 1 und 1a KStG

Andreas Benecke, Dr. Wendelin Staats
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Tz. 28

Stand: EL 105 – ET: 03/2022

§ 12 Abs 1 KStG regelt einen allg Entstrickungstatbestand für KStpfl (s Tz 1, 4); sein Wortlaut stimmt weitestgehend mit der in § 4 Abs 1 S 3 u 4 EStG enthaltenen Entstrickungsregelung überein. Anders jedoch als in § 4 Abs 1 S 3 EStG, der als Rechtsfolge eine Entnahme fingiert, ist in § 12 Abs 1 S 1 KStG die Fiktion einer Veräußerung bzw einer Überlassung von WG zum gW vorgesehen.

 

Tz. 29

Stand: EL 105 – ET: 03/2022

Bezogen auf die Anwendung des § 12 Abs 1 KStG bedeutet dies, dass es sich hierbei um eine Korrekturvorschrift innerhalb der St-Bil (1. Stufe der Gewinnermittlung) handelt (ebenso s Pfirrmann, in Blümich, § 12 KStG Rn 49; s Dötsch/Pung, DB 2006, 2648; s Frotscher, in F/D, § 12 KStG Rn 49; s Holland, in E&Y, § 12 KStG Rn 38; s Mössner, in Mössner/Seeger, 3. Aufl, § 12 KStG Rn 295; s von Freeden, in R/H/N, 1. Aufl, § 12 KStG Rn 71f; s Wassermeyer, IStR 2008, 176; s Wassermeyer, DB 2008, 430), sofern sich die betreffenden WG in einem BV befinden; dies ist bei Kö iSd § 1 Abs 1 Nr 1 bis 3 KStG immer der Fall (s § 8 Abs 2 KStG, zu nicht darunter fallenden Sonderfällen von Kö iSd § 1 Abs 1 Nr 4 und 5 KStG s Tz 30 sowie s Tz 68). Aufgr des Sinnzusammenhangs der Norm gilt Gleiches auch für die "fiktive" Entnahme nach § 4 Abs 1 S 3 EStG (s Benecke, NWB F 3, 14 733, 14 741; s Prinz, GmbHR 2007, 966, 970; s Wassermeyer, IStR 2008, 176; s Wassermeyer, DB 2008, 430; aA s Andresen, in BetrSt-Handbuch Rn 2.19).

 

Tz. 30

Stand: EL 105 – ET: 03/2022

Die Veräußerungsfiktion des § 12 Abs 1 KStG ist – anders als die Entnahmefiktion nach § 4 Abs 1 S 3 EStG – regelungstechnisch nicht auf WG im BV beschr. Damit ergibt sich für die Anwendung des § 12 Abs 1 KStG bezogen auch auf nicht im BV befindliche WG ein gegenüber § 4 Abs 1 S 3 EStG erweiterter Anwendung...

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