Entscheidungsstichwort (Thema)
Antragsgegner, Lebensmittelinformationsverordnung, Rechtsmißbrauch, Spürbarkeit, Unterlassungsantrag, Wettbewerbsverstoß, Wegfall der Wiederholungsgefahr, Verpackungsgesetz, Marktverhaltensregelung, Unterlassungsanspruch, Prozeßführungsbefugnis, Aufbrauchsfrist, Wettbewerbsverstöße, Dienstleistungen, Antragstellers, Grur, Berufungsanträge, Zutatenverzeichnis, Vertragsschluss, Anspruchsberechtigung
Verfahrensgang
LG München I (Urteil vom 24.06.2024; Aktenzeichen 4 HK O 3298/24)
Tenor
I. Auf die Berufung des Antragstellers wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 24.06.2024 (Az. 4 HK O 3298/24) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Verfügung bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,-Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monate,
verboten,
im geschäftlichen Verkehr
1. gegenüber Verbrauchern vorgepackte alkoholfreie Getränke im Internet zum Verkauf anzubieten, ohne zugleich auch das Verzeichnis der Zutaten vor Vertragsschluss anzugeben,
2. bei Vertrieb des Produkts "THE D. - Entgeistert (Alkoholfrei)" an Verbraucher in Einweg-Getränkeverpackungen kein Pfand in Höhe von mindestens 0,25 EUR einschließlich Umsatzsteuer je Verpackung bei einem Füllvolumen von 0,1 Liter bis 3 Liter zu erheben,
wenn dies jeweils geschieht wie im Internet unter der Subdomain https://theD.-gin.... -entgeistert-alkoholfrei (abgerufen und ausgedruckt am 27.02.2024 zwischen 19:54 Uhr und 19:56 Uhr):
((Abbildungen))
II. Von den Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller 10% und der Antragsgegner 90%.
Gründe
I. Mit seiner Berufung verfolgt der Antragsteller seinen auf Wettbewerbsrecht gestützten Eilantrag weiter.
Der Ant...