vorläufig nicht rechtskräftig
Revision eingelegt (Aktenzeichen des BFH [II R 5/24)]
Entscheidungsstichwort (Thema)
Grunderwerbsteuerpflicht beim Erwerb eines Personengesellschaftsanteils durch einen mittelbaren (Alt-) Gesellschafter
Leitsatz (redaktionell)
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Ein mittelbarer Altgesellschafter einer grundbesitzenden Personengesellschaft ist bei einem späteren erstmaligen Erwerb der unmittelbaren Gesellschafterstellung Neugesellschafter im Sinne von § 1 Abs. 2a GrEStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2001 (entgegen BFH, Urteil vom 17.06.2020 II R 18/17, BFHE 270, 252, BStBl II 2021, 318).
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Die Steuer ist jedoch unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 Satz 1, Abs. 1 GrStG im Umfang der vorherigen mittelbaren Beteiligung (hier 100 %) nicht zu erheben, soweit kein Verstoß gegen die Nachbehaltensfrist des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG.
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Der Formwechsel der Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft innerhalb der Nachbehaltensfrist schließt die Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 3 Satz 1 GrEStG aus.
Normenkette
GrEStG § 1 Abs. 2a
Streitjahr(e)
2014
Nachgehend
BFH (Urteil vom 25.02.2026; Aktenzeichen II R 5/24)
Tatbestand
Die Klägerin (nachfolgend PW) ist eine GmbH mit Sitz in A. Sie ist Rechtsnachfolgerin einer B in C, die wiederum Rechtsnachfolgerin der D in E war, die am … (Eintragung im HRA … AG E) durch formwechselnde Umwandlung aus der F entstanden ist, welche selbst durch Änderung des Firmennamens aus einer KG (nachfolgend KG) hervorgegangen ist.
An der im maßgeblichen Zeitraum Juli-September 2014 existenten KG (Handelsregistereintragung am …) waren als Komplementär ohne Einlage und Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung die KG (nachher nach Umfirmierung: G) beteiligt, deren Geschäftsanteile von nominal … EUR wiederum von einer Z (nachfolgend Z) gehalten wurden. Einzige Kommandit...