Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Hamburg Urteil vom 06.02.2014 - 2 K 22/13

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Revision eingelegt (BFH II R 13/14)

Entscheidungsstichwort (Thema)

Zweitwohnungsteuer: Ausnahmeregelung für Verheiratete

Leitsatz (amtlich)

Die Ausnahmeregelung des § 2 Abs. 5c HmbZWStG ist einschränkend dahingehend auszulegen, dass eine Zweitwohnung im Sinne des Gesetzes nur dann nicht vorliegt, wenn es sich bei der Nebenwohnung um die überwiegend genutzte Wohnung der verheirateten, nicht dauernd getrennt lebenden Person handelt.

Normenkette

HmbZwStG § 2 Abs. 5c

Nachgehend

BFH (Urteil vom 30.09.2015; Aktenzeichen II R 13/14)

Tatbestand

Der Kläger wendet sich gegen die Erhebung von Zweitwohnungsteuer für seine Nebenwohnung in Hamburg.

Der Kläger war bis Anfang 2011 mit Hauptwohnsitz in Hamburg gemeldet. Er ist Rechtsanwalt und übte diese Tätigkeit bis Anfang 2011 überwiegend in Hamburg aus. Ferner war er als Gesellschafter und Geschäftsführer mehrerer Firmen der A-Gruppe mit Sitz in Hamburg tätig. Seit dem ... 2009 ist der Kläger mit seiner in B lebenden Ehefrau verheiratet.

Im Januar 2011 mietete der Kläger im X-Weg eine etwa 75 qm große Wohnung für 980 € netto/monatlich. Seit dem 25.05.2011 ist er dort mit Nebenwohnsitz gemeldet, der Hauptwohnsitz ist in B. Am 03.01.2012 gab der Kläger eine Zweitwohnungsteuererklärung ab. Er sei nicht zur Zweitwohnungsteuer zu veranlagen, weil er die Wohnung überwiegend aus beruflichen Gründen unterhalte und sein Familienwohnsitz außerhalb Hamburgs liege. Er halte sich 2 bis 3 Tage wöchentlich in der Nebenwohnung auf, die wöchentliche Arbeitszeit liege bei 15 Stunden. Er sei selbständig. Das Mietverhältnis für die Wohnung X-Weg beendete der Kläger zum 15.05.2012.

Mit Bescheid vom 20.09.2012 setzte der Beklagte für 2011 für sieben Monate Zweitwohnungsteuer in Höhe von 546 € und für 2012 für fünf Monate in Höhe von 390 € fest. Er legte dabe...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Gutachters
      1
    • § 8 Frameworks, Standards, Guidance / 2 Guidance
      0
    • Änderung des vereinfachten Beschaffungsverfahrens für belgische Truppen
      0
    • Agile Methoden für die Zusammenarbeit in Teams / 1.4 Bewertung der Prozesse und Aufgaben im Finanzbereich für den Einsatz agiler Organisationsformen
      0
    • Ansparrücklage setzt bei Herstellungskosten im Zusammenhang mit Gebäuden die Abgabe eines Bauantrages voraus
      0
    • Begriff des verarbeitenden Gewerbes im Investitionszulagenrecht
      0
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2 Inhalte des Konzernanhangs (Abs. 1 Sätze 1 und 2)
      0
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2 Minderheitengesellschafterrecht
      0
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2.3.11 Wertgarantien bei Veräußerungsgeschäften
      0
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 3 Beginn und Ende der Buchführungspflicht
      0
    • Berufsausbildung: Der Besuch lediglich der Berufschule ist keine Berufsausbildung
      0
    • Berufsordnung Steuerberater / B. Verbrauchsteuerrecht
      0
    • Beyond Budgeting: Managementmodell und Implementierung a ... / 1.2 Möglichkeiten der Implementierung von Beyond Budgeting
      0
    • Biozidprodukte, Bereitstellung auf dem Markt und Verwend ... / Art. 12 - 16 KAPITEL III VERLÄNGERUNG UND ÜBERPRÜFUNG DER GENEHMIGUNG EINES WIRKSTOFFS
      0
    • Branntweinmonopolgesetz [bis 31.12.2017] / §§ 17 - 19 Zweiter Titel Mitwirkung anderer Behörden bei der Verwaltung des Monopols
      0
    • Checkliste Jahresabschluss 2025 / 17.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
      0
    • Controlling-Prozesskennzahlen / 4.10.1 Kurzdarstellung des Prozesses
      0
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Vorschriften sicher umsetzen: Rechnungslegung nach HGB und IFRS
    Rechnungslegung nach HGB und IFRS
    Bild: Haufe Shop

    Dieser Praxiskommentar bietet Ihnen einen unmittelbaren Detailvergleich beider Rechnungslegungssysteme. So werden Unterschiede und Gemeinsamkeiten transparent. Zahlreiche Beispiele, Hinweise und Checklisten erleichtern die korrekte Anwendung.


    BFH II R 13/14
    BFH II R 13/14

    Entscheidungsstichwort (Thema) Keine Hamburger Zweitwohnungsteuer für eine aus beruflichen Gründen gehaltene Nebenwohnung eines Verheirateten Leitsatz (amtlich) 1. Die aus beruflichen Gründen gehaltene Nebenwohnung eines nicht ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren