vorläufig nicht
rechtskräftig
Revision zugelassen durch das FG
Entscheidungsstichwort (Thema)
Anwendung des Neutralitätsgrundsatzes auf Nachzahlungszinsen
Leitsatz (redaktionell)
- Die Festsetzung von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer infolge einer vom FA verschuldeten zeitlichen Verschiebung des Vorsteuerabzugs verstößt mangels Vorliegens einer Maßnahme mit Sanktionscharakter und in Anbetracht der Möglichkeit der Korrektur auf der Ebene einer Billigkeitsentscheidung nicht gegen den unionrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
- Das für die Umsatzsteuer geltende Neutralitätsprinzip findet auf die Festsetzung von Nachzahlungszinsen keine Anwendung.
- Werden aufgrund des nämlichen Sachverhalts sowohl Nachzahlungszinsen als auch Erstattungszinsen festgesetzt, sind die gegenläufigen Auswirkungen nicht isoliert zu beurteilen.
Normenkette
AO § 163; AO § 227; AO § 233a; AO § 238 Abs. 1
Nachgehend
BFH (Urteil vom 11.12.2025; Aktenzeichen V R 14/23)
Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Vorschriften über die Festsetzung von Nachzahlungszinsen nach § 233a AO gegen Unionsrecht verstoßen.
Der hier streitigen Zinsfestsetzung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Klägerin war in den hier relevanten Jahren Teil der A , einer global operierenden Unternehmensgruppe im Bereich der Unterhaltungselektronik. In ihrer Funktion als Vertriebsgesellschaft für ...-Geräte bezog die Klägerin ihre Handelsware (Fertigware) ausschließlich bei ihrer Muttergesellschaft, der B und verkaufte die Fertigwaren an Einzel- oder Großhändler im In- und Ausland.
In ihren Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2008-2011 machte die Klägerin aus dem Wareneinkauf von der B insgesamt Vorsteuern in Höhe von EUR…geltend:
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Vorsteuer
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2008
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…EUR
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2009
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…EUR
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2010
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…EUR
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2011
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…EUR
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Summe
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…EUR
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Im Mai 2014 begann ...