Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorlage zur Vorabentscheidung. Gemeinsames Mehrwertsteuersystem. Elektronisch gelieferte Gutscheine. Einzweck-Gutscheine und Mehrzweck-Gutscheine. Guthabenkarten oder Gutscheincodes, die für den Erwerb digitaler Inhalte bestimmt und mit einer Länderkennung versehen sind, die die fraglichen digitalen Inhalte nur in dem betreffenden Mitgliedstaat zugänglich macht
Normenkette
EGRL 112/2006 Art. 30a; EGRL 112/2006 Art. 30b Abs. 1; EGRL 112/2006 Art. 30b Abs. 2
Beteiligte
Finanzamt O
M-GbR
Finanzamt O
Verfahrensgang
BFH (Beschluss vom 03.11.2022; Aktenzeichen XI R 21/21; BFH/NV 2023, 485)
Nachgehend
BFH (Beschluss vom 25.06.2025; Aktenzeichen XI R 14/24 (XI R 21/21))
Tenor
1. Art. 30a und Art. 30b Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates vom 5. Dezember 2017 geänderten Fassung
sind wie folgt auszulegen:
Die Einstufung eines Gutscheins als „Einzweck-Gutschein” im Sinne von Art. 30a Nr. 2 der Richtlinie 2006/112 in geänderter Fassung hängt nur von den in dieser Bestimmung festgelegten Voraussetzungen ab, wozu die Voraussetzung gehört, dass der Ort der Erbringung der Dienstleistung, die sich an Endverbraucher richtet und auf die sich dieser Gutschein bezieht, zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Gutscheins feststehen muss, und dies unabhängig davon, ob dieser Gutschein zwischen Steuerpflichtigen übertragen wird, die im eigenen Namen handeln und in anderen Mitgliedstaaten als demjenigen ansässig sind, in dem sich diese Endverbraucher befinden.
2. Art. 30b Abs. 2 der Richtlinie 2006/112 in der durch die Richtlinie 2017/2455 geänderten Fassung
ist wie folgt auszulegen:
Der Weiterverkauf von „Mehrzweck-Gutscheinen” im Sinne von Art. 30a Nr...