Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

VG des Saarlandes Urteil vom 09.09.2009 - 5 K 278/09

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsverfügung gegen die Ablagerung von Pferdemist in einem Überschwemmungsgebiet

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die Klage gegen eine Beseitigungsverfügung wegen der Ablagerung von Pferdemist wird wegen Wegfalles des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn während des laufenden Gerichtsverfahrens die Ablagerungen vollständig beseitigt werden. In diesem Fall kann die Klage als Fortsetzungsfeststellungsklage weitergeführt werden (Feststellungsinteresse hier wegen Wiederholungsgefahr bejaht).

2. Nach § 83 Abs. 3 des Saarländischen Wassergesetzes (SWG) i. V. m. § 5 Abs. 3 der Verordnung über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist, Silagesichersäften (JGS-Anlagen-VO) ist die untere Wasserbehörde berechtigt, die Beseitigung von Festmist-Ablagerungen in durch Verordnung festgesetzten Überschwemmungsgebieten anzuordnen.

3. Es bestehen keine Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der JGS-Anlagen-VO, insbesondere stellen die §§ 12a und § 39 Abs. 4 SWG eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage dar.

4. Auf Grund der Regelung des § 151 Abs. 2 SWG bedarf es im Saarland bei der Veröffentlichung von Überschwemmungsgebiets-Verordnungen nicht der Verkündung aller Karten, Pläne oder Verzeichnisse, die Bestandteil einer Verordnung sind, sondern es reicht aus, dass sie zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bei den Gemeinden ausgelegt werden, deren Gebiet von der Verordnung betroffen ist, sofern der Inhalt der Karten, Pläne oder Verzeichnisse zugleich in der Verordnung grob umschrieben ist. Hierfür reicht es aus, eine Übersichtskarte im Maßstab 1:50.000 zu veröffentlichen sowie die Fluren anzugeben, die von der Verordnung betroffen sind.

 

Normenkette

Richtlinie 91/676/FWG der Art. 3 Abs. 1, Art. 5...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Sicher agieren: Schnelleinstieg in das Vergaberecht
Schnelleinstieg in das Vergaberecht
Bild: Haufe Shop

Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen müssen Transparenz und der wirtschaftliche Umgang der zur Verfügung stehenden Mittel gewährleistet sein. Dieses Buch zeigt Ihnen, wie Sie die Regelungen des Vergaberechts sicher und effizient umsetzen.


Wasserhaushaltsgesetz / § 32 Reinhaltung oberirdischer Gewässer
Wasserhaushaltsgesetz / § 32 Reinhaltung oberirdischer Gewässer

  (1) 1Feste Stoffe dürfen in ein oberirdisches Gewässer nicht eingebracht werden, um sich ihrer zu entledigen. 2Satz 1 gilt nicht, wenn Sediment, das einem Gewässer entnommen wurde, in ein oberirdisches Gewässer eingebracht wird.  (2) 1Stoffe dürfen an ...

4 Wochen testen


Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte Komplettlösungen TVöD Komplettlösungen TV-L Finanzen & Controlling Produkte Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren