Entscheidungsstichwort (Thema)
Rente wegen Erwerbsminderung. verschlossener Teilzeitarbeitsmarkt. Begutachtung. Schmerzen. Erfordernis der Validierung geäußerter subjektiver Beschwerden
Leitsatz (amtlich)
Bei der Begutachtung von Schmerzen müssen bei der Exploration geäußerte subjektive Beschwerden durch Schmerzen durch kritische Zusammenschau von Exploration, Untersuchungsbefunden, Verhaltensbeobachtung und Aktenlage validiert werden.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Meiningen vom 8. April 2011 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bei Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes vom 1. Mai 2011 bis zum 30. April 2014 hat.
Die 1957 geborene Klägerin war zuletzt laut Arbeitgeberauskunft der Einrichtungssysteme GmbH vom 12. September 2008 seit dem 13. Juni 1994 als Maschinenarbeiterin mit einer Anlernzeit von drei Monaten beschäftigt. Seit dem 12. Juli 2007 war sie arbeitsunfähig erkrankt, seit dem 22. August 2007 bezog sie Krankengeld und seit dem 9. Januar 2009 Arbeitslosengeld.
Im August 2008 beantragte sie die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung. Die Beklagte zog diverse medizinische Unterlagen, u.a. den Rehabilitationsentlassungsbericht der M.K.B.T.vom 15. Januar 2008 (Diagnosen: intracranielles Meningeom suprasellär mit Operation vom 20. Juli 2007, Gesichtsfeldeinschränkung temporal oben links, Cephalgie, arterielle Hypertonie, Zustand nach Struma-Operation; Leistungsbild: zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Produktionsarbeiterin drei bis unter sechs Stunden, leichte Arbeiten im Wechselrhythmus mit Einschränkungen drei b...