Entscheidungsstichwort (Thema)
Investitionszulagenberechtigung des entgeltlichen Nießbrauchers eines Wirtschaftsguts nach § 3 InvZulG 1999. Investitionszulage 1999
Leitsatz (amtlich)
Wendet der dinglich Nutzungsberechtigte eines Gebäudes, der aus dessen entgeltlicher Überlassung an Dritte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, Aufwendungen für die Durchführung von Erhaltungsarbeiten auf, können diese nach § 3 InvZulG begünstigungsfähig sein. Die Vorschrift fordert weder zivilrechtliches noch wirtschaftliches Eigentum an dem vermieteten Gebäude. Offen blieb, ob durch Mieter getätigte Investitionen ebenfalls nach § 3 InvZulG 1999 begünstigt sein könnten. Das Fehlen von Vermietungseinkünften, einer Verwaltungsbefugnis und die das Eigentum an einer Wohnung voraussetzende Förderung von Modernisierungsmaßnahmen nach § 4 InvZulG 1999 sprechen jedoch dagegen.
Normenkette
InvZulG 1999 § 3; AO 1977 § 39; InvZulG 1999 § 4
Nachgehend
Tenor
1. Der Investitionszulagebescheid für das Jahr 1999 vom 30. Juni 2000 wird geändert und die Investitionszulage auf 473.932 DM festgesetzt.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der festzusetzenden Kosten abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe leistet.
4. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Streitig ist, ob auch der entgeltliche Nießbraucher eines Wirtschaftsgutes investitonszulageberechtigt ist.
Die Klägerin ist eine Anlagegesellschaft. Mit Vertrag vom 1. Juli 1999 bestellte ihr die steuerpflichtige Wohnungsbaugesellschaft mbH, deren alleinige Eigentümerin die Stadt A-Stadt ist, den Nießbrauch an...