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Thüringer FG Urteil vom 11.08.2010 - 3 K 31/09

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Investitionszulage. Begriff des Erstinvestitionsvorhabens. Anschaffung von Förderbändern, Schmelzbehältern und Fünfwalzwerk als einheitliche Maßnahme. bei Mitnahmeeffekten trotz grundsätzlicher Erfüllung der Voraussetzungen keine Investitionszulage 2007

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Ein Erstinvestitionsvorhaben ist die Summe von in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, die der Erlangung der unter § 2 Abs. 3 InvZulG genannten Ziele dienen, also eine Mehrzahl von Anschaffungs- und Herstellungsakten beweglicher Wirtschaftsgüter, die mit einem der dort genannten Tatbestände in einem unmittelbaren räumlichen, sowie technischen und funktionalen Zusammenhang stehen.

2. Eine Betriebsstättenerweiterung setzt eine Ausweitung der wirtschaftlichen Tätigkeit voraus, die sich nach außen dokumentiert und durch die die Möglichkeit geschaffen wird, die Produktion von Waren, Dienstleistungen oder den Handel (Ausbringungsmenge/-ergebnis = Output) qualitativ oder quantitativ zu steigern.

3. Die Anschaffung eines Fünfwalzwerks, von Transportbändern und zwei Schmelzbehältern wurden im Streitfall angesichts des technischen, funktionellen, räumlichen und enge zeitlichen Zusammenhangs als einheitliches Erstinvestitionsvorhaben angesehen.

4. Das erst am 20.7.2006 verkündete Investitionszulagegesetz 2007 kann im Streitfall für die Investitionsgrundentscheidung vom Frühjahr 2006, die Produktionslinie zu modernisieren und zu erweitern, nicht (mit-) ursächlich gewesen sein. Damit würde eine Gewährung der Investitionszulage den Förderzweck, einen Unternehmer zur Anschaffung von Wirtschaftsgütern zu veranlassen, nicht erfüllen, es träte ein bloßer Mitnahmeeffekt ein.

 

Normenkette

InvZulG 2007 § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 3

 

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens...

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