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Schleswig-Holsteinisches OLG Urteil vom 15.08.2006 - 3 U 45/05

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Verfahrensgang

LG Flensburg (Urteil vom 30.03.2005; Aktenzeichen 2 O 392/04)

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 21.05.2008; Aktenzeichen IV ZR 238/06)

 

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 30.3.2005 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des LG Flensburg geändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, ggü. dem AG Wiesbaden - Registergericht, Moritzstraße 5, 65185 Wiesbaden, unter dem Aktenzeichen 22 HL 156/04 (GH-Nr. 84034) schriftlich oder zur Niederschrift folgende Erklärung abzugeben:

"Ich erkenne die Empfangsberechtigung der Yvonne D., an und bewillige die Herausgabe an sie der durch die x. Lebensversicherung AG" mit Hinterlegungsantrag vom 3.8.2000 hinterlegten Versicherungsleistung i.H.v. 45.911,58 EUR."

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 

Gründe

I. Wegen des Sachverhalts wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils verwiesen.

Mit der Berufung verfolgt die Klägerin den Anspruch auf Abgabe der Bewilligungserklärung durch die Beklagte nach § 13 HO weiter. Sie meint, in dem Schreiben der Beklagten vom 19.5.2005 liege kein wirksamer Widerruf des Schenkungsversprechens. Das LG habe das Schreiben der Beklagten vom 19.5.2005 auf S. 3 des Schreibens zutreffend als Anfechtungsschreiben bezeichnet, dann aber in den Entscheidungsgründen die Anfechtung der Bezugsberechtigung rechtlich als Widerruf des Schenkungsversprechens behandelt. Für eine Auslegung des Anfechtungsschreibens als Widerrufserklärung de...

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  • § 13 Testamentsvollstreckung / V. Fälligkeit der Vergütung, Vorschuss, Entnahme, Zurückbehaltungsrecht am Nachlass, Verjährung, Verwirkung
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  • § 15 Vermächtniserfüllung / b) Muster: Annahme eines Vermächtnisses
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  • § 16 Immobilien in der Erbengemeinschaft / 3. Ablauf des Verfahrens
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  Leitsatz (amtlich) Der in einem Testament erklärte Widerruf einer Bezugsberechtigung wird nach § 13 Abs. 3 ALB 57 nicht wirksam, wenn der Versicherungsnehmer dem Versicherer den Widerruf nicht anzeigt (Bestätigung von BGHZ 81, 95). Ein Widerruf durch ...

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