Entscheidungsstichwort (Thema)
Aufwendungen für jeweils wöchentliche Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung keine Werbungskosten
Leitsatz (amtlich)
Im Hinblick auf § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 6 EStG kann für Aufwendungen, die durch einmal wöchentliche, mit einem vom Arbeitgeber überlassenen Fahrzeug im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung unternommene Familienheimfahrten entstehen, kein Werbungskostenabzug vorgenommen werden. Die Vorschrift korrespondiert mit § 8 Abs. 2 Satz 5 2. Halbsatz EStG. Aus Vereinfachungsgründen hat der Gesetzgeber hier einerseits auf den die Zurechnung von Einnahmen verzichtet, andererseits auch einen Werbungskostenabzug ausgeschlossen.
Normenkette
EStG § 8 Abs. 2 S. 5, § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 Sätze 3-6, § 52 Abs. 23 d S. 1
Nachgehend
Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbstständiger Arbeit Aufwendungen für jeweils wöchentliche Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, die jeweils mit einem von dem Arbeitgeber gestellten Fahrzeug durchgeführt wurden, als Werbungskosten Berücksichtigung finden können.
Die Kläger sind Eheleute. Sie wurden in den Streitjahren (2007 u. 2008) gemäß § 26 EStG i. V. m. § 26 b EStG zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Der Kläger war seit dem 1. März 2006 bei der Firma … GmbH in X (außerhalb Schleswig-Holsteins) im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses tätig und erzielte in diesem Zusammenhang Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit i. S. des § 19 EStG. Der Familienwohnsitz der Eheleute befand sich in Y (in Schleswig-Holstein). Der Kläger hatte zusätzlich eine Wohnung in der Nähe seines Beschäftigungsortes, in Z (außerhalb Schleswig-Holsteins), angemietet und hier...