Entscheidungsstichwort (Thema)
Entgeltlicher Erwerb einer Gesellschafterforderung und einer Forderung eines Dritten gegen die GmbH durch die Ehefrau eines hälftigen Anteilserwerbers im Rahmen eines sog. Mantelkaufs kein Gestaltungsmissbrauch
Leitsatz (redaktionell)
Der entgeltliche Erwerb einer Gesellschafterforderung und einer Forderung eines Dritten gegen die GmbH durch die Ehefrau eines hälftigen Anteilserwerbers im Rahmen eines sog. Mantelkaufs ist nicht missbräuchlich i.S. des § 42 AO a.F. Gegenüber der Abtretung der Forderung stellt der entgeltliche Verzicht auf die Forderung keine angemessen, typische Gestaltung dar. Deshalb liegt in dem späteren Forderungsausgleich durch die GmbH auch keine verdeckte Gewinnausschüttung auf Seiten des an der GmbH beteiligten Ehemanns.
Normenkette
AO § 42
Nachgehend
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) in den Streitjahren.
Die Kläger wurden in den Streitjahren zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist Geschäftsführer der … GmbH (GmbH), deren Anteile er zu 50% hält. Seine Ehefrau, die Klägerin, erzielte in diesen Jahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Angestellte bei dieser GmbH.
Darüber hinaus hatte die Klägerin in den Streitjahren Einnahmen aus Forderungen gegenüber dieser Gesellschaft, die sie im Rahmen des 50 %-igen Anteilserwerbs ihres Mannes erworben hatte.
Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Mit notariellem Vertrag vom 18. Dezember 2002 veräußerte Herr A einen durch Teilung entstandenen Geschäftsanteil im Nennbetrag von 25.000 DM an der Y GmbH an den Kläger zum Kaufpreis von 1 €. Nach der Anteilsveräußerung waren beide als Gesellschaf...