Entscheidungsstichwort (Thema)
Keine Umsatzbesteuerung nach Durchschittssätzen der Überlassung von Vieheinheiten an eine als landwirtschaftlicher Betrieb agierenden Empfänger-KG
Leitsatz (amtlich)
Die Überlassung von Vieheinheiten, die einer Empfänger-KG ermöglicht, gem. § 24 Abs. 2 Nr. 2 UStG als landwirtschaftlicher Betrieb zu agieren, unterliegt ihrerseits nicht der Besteuerung nach Durchschnittssätzen gem. § 24 UStG.
Normenkette
UStG § 24; UStG § 24 Abs. 2 Nr. 2; BewG § 51; BewG § 51a
Tatbestand
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Überlassung von Vieheinheiten der Besteuerung nach Durchschnittssätzen gemäß § 24 Umsatzsteuergesetz (UStG) unterliegt.
Der Kläger ist Landwirt und betreibt als solcher einen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb. Daneben ist der Kläger als Kommanditist an einer landwirtschaftlichen Personengesellschaft (im Folgenden: die KG) beteiligt. Diese Gesellschaft wurde durch Vertrag vom 30. Januar 1997 mit Wirkung zum 1. Februar 1998 gegründet (vgl. § 3 des Gesellschaftsvertrages). Hintergrund für die Gründung war der Umstand, dass der Komplementär, Herr A, die von ihm betriebene Viehwirtschaft ausdehnen wollte, ohne dabei deren steuerrechtliche Einordnung als landwirtschaftliche Produktion - und damit den Anwendungsbereich des § 24 UStG - zu verlassen. Da der Kläger die ihm aufgrund des landwirtschaftlichen Betriebes zustehenden Vieheinheiten in Ermangelung eines eigenen Viehbetriebes nicht benötigte, konnte er diese der Gesellschaft zur Verfügung stellen. Zweck der Gesellschaft (§ 2 des Gesellschaftsvertrages) war die Schweinemast im Rahmen einer Gesellschaft, die nach den Vorschriften des § 51 a des Bewertungsgesetzes (BewG) landwirtschaftliche Einkünfte erzielt. Der Kläger war verpflichtet, der Gesellschaft auf Anforderung bis zu 350 Vieheinh...