Entscheidungsstichwort (Thema)
Pachtentgelte eines Landwirtes; Anwendung der Durchschnittsbesteuerung
Leitsatz (redaktionell)
Bewirtschaftet ein Landwirt, der einzelne Flächen und Wirtschaftsgüter seines landwirtschaftlichen Betriebes verpachtet, die ihm verbliebenen Flächen weiter, unterliegt das Pachtentgelt gemäß § 24 UStG der Besteuerung nach Durchschnittssätzen
Normenkette
UStG § 24 Abs. 1, 2 Nr. 1, Abs. 3
Nachgehend
Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob das Pachtentgelt, das der Kläger (Kl.) für die Überlassung der Michquote und der Milchkühe vereinnahmt hat, zu Recht vom Beklagten, dem Finanzamt ... (FA), der Regelbesteuerung unterworfen worden ist oder ob es der Besteuerung nach Durchschnittssätzen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe unterliegt.
Der Klage liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde:
Der Kl. betrieb im Streitjahr einen ... ha großen landwirtschaftlichen Betrieb mit Wirtschaftsgebäuden, etwa 1 x Mastbullen, 1 x Milchkühen, etwa 2 x Rindern als Nachzucht für den Milchviehbereich und einer Milchquote von etwas mehr als ... kg. Mit Verträgen vom 12. November 1992 verpachtete er rund 1/3 seines landwirtschaftlichen Betriebes nebst Milchviehstall mit 1 x Plätzen und der Milchquote an seinen Sohn, dem er auch die Michkühe als eisernes Inventar überließ. An Pachtzinsen waren vereinbart
- für die landwirtschaftliche Nutzfläche jährlich 18 DM,
- für die Milchquote jährlich 64 DM,
- für die Milchkühe jährlich 12 DM
- und für den Milchviehstall jährlich 20 DM.
Der Pachtzins für die überlassene Fläche nebst Milchquote und Milchkühen war in monatlichen Raten, erstmals zum 15. Dezember 1992, zu entrichten, der Pachtzins für den Milchviehst...