rechtskräftig
Entscheidungsstichwort (Thema)
Zufluss des Arbeitslohns bei Erhalt von Tankgutscheinen vom Arbeitgeber für mehrere Monate im Voraus
Leitsatz (redaktionell)
1. Bei Tankgutscheinen, die der Arbeitnehmer bei einer Mineralölgesellschaft gekauft und den Arbeitnehmern zugewendet hat, handelt es sich um Sachbezüge i. S. v. § 8 Abs. 2 S. 9 EStG (in der vor 2014 gültigen Fassung) bzw. 8 Abs. 2 S. 11 EStG (in der ab 2014 gültigen Fassung), die bis zu 44 EUR im Kalendermonat steuerfrei sein können; insoweit handelt es sich um eine Freigrenze.
2. Werden dem Arbeitnehmer Tankgutscheine für mehrere Monate im Voraus zugewendet, ist ihm der gesamte Sachbezug auch dann bereits bei Erhalt der Gutscheine und nicht erst bei Einlösung des jeweiligen Gutscheines an der Tankstelle zugeflossen, wenn der Arbeitnehmer nach schriftlichen Vorgaben des Arbeitgebers in einem Merkblatt zum Einlösen der Gutscheine „pro Monat immer nur einen Gutschein im Gesamtwert von maximal 44 EUR einlösen” darf.
Normenkette
EStG 2014 § 8 Abs. 2 S. 11; EStG 2014 § 11 Abs. 1 S. 1; EStG 2014 § 37b; EStG 2014 § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG 2012 § 8 Abs. 2 S. 11
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
3. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über den Zufluss von Arbeitslohn bei Ausgabe von Tankgutscheinen.
Die Klägerin wandte ihren Arbeitnehmern in den Streitjahren für besondere Leistungen jährlich einmalig auf freiwilliger Basis mehrere Tankgutscheine jeweils im Wert von EUR 44 (Tankkarten) zu, die nicht personengebunden waren und die keine technische Beschränkung zur Einlösung zu bestimmten Zeitpunkten enthielten. Die Klägerin erwarb diese Tankgutscheine zuvor bei einer Mineralölgesellschaft bei sofortiger Zahlung des Kaufpreis...