Entscheidungsstichwort (Thema)
Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten als entgeltliche Lieferung. Lieferung eines Bergwerkseigentums nicht umsatzsteuerfrei. Umsatzsteuer 1993
Leitsatz (redaktionell)
1. Die Übertragung eines Einzelunternehmens auf eine neu gegründete Personengesellschaft gegen Verschafftung der gesamthänderischen Beteiligung an dieser Gesellschaft stellt eine entgeltliche Lieferung an diese dar. Es handelt sich hierbei um einen Tausch bzw. tauschähnlichen Umsatz gemäß § 3 Abs. 12 UStG.
2. Bergwerkseigentum fällt nicht unter den Befreiungstatbestand des § 4 Nr. 9a UStG. Als grundstückgleiches Recht ist das Bergwerkseigentum kein Grundstück i.S. des § 2 Abs. 2 Satz 1 GrEStG; sein Erwerb unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer.
3. Die eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde mit Beschluss des BFH vom 12.4.2002 V B 69/01 zurückgewiesen.
Normenkette
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 12, § 4 Nr. 9a; GrEStG § 2 Abs. 2 S. 1
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
Der Kläger führte von 1970 bis zum 21. November 1993 das Einzelunternehmen „…”. Am 19. November 1993 hat der Kläger u.a. mit der … GmbH eine Vereinbarung getroffen (Bl. 35 Rechtsbehelfsakte –RbA–), wonach am 22. November 1993 unter beiderseitiger Beteiligung die … GmbH & Co. KG, die GmbH & Co. KG sowie die … GmbH & Co. KG gegründet werden sollten. Letztere wurde mit Gesellschaftsvertrag selben Datums (Bl. 89 RbA) als … GmbH & Co. KG errichtet, an der der Kläger mit einer Einlage von 980.000 DM beteiligt ist; die Einlage hat der Kläger laut Gesellschaftsvertrag durch Einbringung seines Einzelunternehmens erbracht. Auf die Schlußbilanz des Einzelunternehmens zum 21. November 1993 wird Bezug ge...