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OLG Düsseldorf Urteil vom 23.05.2005 - II-2 UF 125/04

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Verlängerung des Unterhaltsanspruchs der nichtehelichen Mutter

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Unterhaltsverpflichtung des nichtehelichen Vaters ist jedenfalls dann zu verlängern, wenn die Eltern viele Jahre zusammengelebt haben, aus der Beziehung zwei Kinder hervorgegangen sind und das Versprechen des Vaters, für die gesamte Familie zu sorgen, für den Entschluss der Mutter mitbestimmend war, auch das zweite Kind auszutragen.

 

Normenkette

BGB § 1615l Abs. 2 S. 3

 

Verfahrensgang

AG Düsseldorf (Urteil vom 16.03.2004; Aktenzeichen 253 F 174/03)

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 16.07.2008; Aktenzeichen XII ZR 109/05)

 

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten sowie die Berufungen der Kläger wird das Urteil des AG Düsseldorf vom 16.3.2004 - Az. 253 F 174/03 - teilweise abgeändert und wie folgt neugefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, rückständigen Unterhalt für die Zeit von März bis Juli 2003 zu zahlen wie folgt:

  • an die Klägerin zu 1) 2.669 EUR;
  • an die Klägerin zu 2) zu Händen der Klägerin zu 1) als deren gesetzliche Vertreterin 445 EUR;
  • an den Kläger zu 3) zu Händen der Klägerin zu 1) als dessen gesetzliche Vertreterin 142 EUR.

Der Beklagte wird verurteilt, laufenden Unterhalt zu zahlen wie folgt:

  • an die Klägerin zu 1) für den Zeitraum von August bis Dezember 2003 mo-natlich 749 EUR abzgl. monatlich bereits gezahlter 638 EUR, für den Zeitraum Januar bis einschließlich September 2004 monatlich 764 EUR, für Oktober 2004 718 EUR, für die Monate November und Dezember 2004 jeweils 192 EUR und ab Januar 2005 bis einschließlich Januar 2007 - zahlbar jeweils im Voraus zum 1. eines jeden Monats - 216 EUR,
  • an die Klägerin zu 2) zu Händen der Klägerin zu 1) als deren gesetzliche Vertreterin für den Zeitraum von August bis Dezember 2003 monatlich Kindesunterhalt i.H.v. 150 % ...

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  (1) 1Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. 2Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums ...

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