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OLG Düsseldorf Urteil vom 22.04.1993 - 10 U 193/92

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Verjährungsfrist für die Rückerstattung überzahlter Nebenkosten; Verwirkung des Rückerstattungsanspruches; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung

 

Leitsatz (redaktionell)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Der Anspruch des Mieters auf Rückerstattung überzahlter Nebenkosten verjährt in vier Jahren.

2. Der Anwendungsbereich der Verwirkung ist auf Ausnahmefälle beschränkt.

3. Zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung.

 

Orientierungssatz

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

1. Zitierung zu Leitsatz 1: Anschluß OLG Hamburg, 1988-01-19, 4 U 242/87, NJW 1988, 1097.

2. Zitierung zu Leitsatz 2: Anschluß BGH, 1984-02-08, IVb ZR 54/82, NJW 1984, 1685.

3. Eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung für gewerblich genutzte Mieträume muß notwendigerweise eine Zusammenstellung der Gesamtkosten beinhalten, ferner müssen der Verteilerschlüssel angegeben und erläutert sowie der Anteil des in Anspruch genommenen Mieters berechnet werden (Anschluß BGH, 1991-10-02, XII ZR 92/90, WM IV 1991, 2069).

 

Normenkette

BGB §§ 197, 242, 535 S. 2, § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1, § 814 Alt. 1

 

Verfahrensgang

LG Krefeld (Entscheidung vom 14.07.1992; Aktenzeichen 4 O 67/92)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI541517

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