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OLG Bamberg Beschluss vom 27.08.2018 - 2 Ss OWi 973/18

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Bußgeldverfahren. Betroffener. Betroffenenanhörung. Aussageverweigerungsrecht. Selbstbelastungsfreiheit. Belehrung. Schweigerecht. Polizei. Befragung. Vernehmung. Beweiserhebungsverbot. Beweisverwertungsverbot. Verfahrensrüge. informatorisch. Tatverdacht. Beurteilungsspielraum. nemo tenetur. Beweiswürdigung. Atemalkoholvortest. AAK-Messung. Aussagefreiheit. Verkehrsordnungswidrigkeit. Trunkenheitsfahrt. Verwertungsverbot

 

Leitsatz (amtlich)

Die Verletzung der Belehrungspflicht des Betroffenen nach § 163a IV 2 StPO i.V.m. § 136 I 2 StPO begründet auch im Bußgeldverfahren grundsätzlich ein Verwertungsverbot. (Rn. 8)

 

Normenkette

GG Art. 1, 2 Abs. 1; EMRK Art. 6; StVG §§ 24a, 25; StPO § 136 Abs. 1 S. 2, § 163a Abs. 4 S. 2, § 344 Abs. 2 S. 2; OWiG § 46 Abs. 1, §§ 55, 79 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1-2, Abs. 3 S. 1, § 77b Abs. 1

 

Tatbestand

Wegen fahrlässigen Führens eines Kfz im Straßenverkehr mit einer Atemalkoholkonzentration (AAK) von 0,25 mg/l oder mehr bzw. einer zu einer solchen AAK führenden Alkoholmenge im Körper (§ 24 a I, III StVG) verurteilte das AG den Betr. am 24.04.2018 zu einer Geldbuße von 500 € und ordnete gegen ihn ein einmonatiges Fahrverbot nach Maßgabe des § 25 IIa 1 StVG an. Das AG hat seine Überzeugung davon, dass der im Zeitpunkt der AAK-Messung am 18.02.2017 mit dem Messgerät Dräger Alcotest 9510 eine AAK von 0,54 mg/l aufweisende Betr. am Tattag gegen 14.40 Uhr mit dem verfahrensgegenständlichen Pkw in H. gefahren ist, mit den Aussagen der als Zeugen vernommenen Polizeibeamten K. und L. begründet. Diese hätten den Betr. zwar nicht "fahren sehen", jedoch habe der Betr. gegenüber den Zeugen angegeben, "dass er mit dem Pkw gefahren sei." Mit seiner gegen das vorgenannte Urteil eingelegten Rechtsbeschwerde rügt der Betr. die Verletzung for...

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