Entscheidungsstichwort (Thema)
Steuerbefreiung für ein unter Nießbrauchsvorbehalt übertragenes Kulturgut
Leitsatz (redaktionell)
Eine Unrentierlichkeit i.S.v. § 13 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a ErbStG kann nicht durch die Verlagerung der Einnahmen auf eine andere Person, z.B. durch die Einräumung eines Nießbrauchsrechts, herbeigeführt werden.
Normenkette
ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 Buchst. a)
Tatbestand
Die Beteiligten streiten um die Gewährung einer Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a Erbschaftsteuergesetz (ErbStG).
Mit Übertragungsvertrag vom 9. Juli 2016 erhielt der Kläger im Wege der vorweggenommenen Erbfolge von seinem Vater verschiedene Vermögensgegenstände übertragen. Darunter befand sich neben weiteren hier nicht streitigen Vermögensgegenständen ein Grundstück in N (zukünftig nur als X bezeichnet). Das Grundstück hat eine Fläche von 4.185 m². Es ist mit mehreren Gebäuden bebaut, welche die Anschriften X 1, 2, 3 und 4 haben. Der Vater des Klägers erhielt X aus einer Erbschaft nach Y zunächst zusammen mit Z und später allein im Rahmen einer Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Das Grundstück wird zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung aus den Objekten X 2, 3 und 4 genutzt. Teilweise erfolgt die Vermietung umsatzsteuerpflichtig. Unter anderem befinden sich dort eine Arztpraxis, Heilpraktiker, Werkstatt, Reisebüro und Wohnungen. Für X 1 bestehen lebenslange Wohnrechte zugunsten zweier Personen aus Vermächtnissen des Y.
Die Übertragung von X erfolgte unter Nießbrauchsvorbehalt, und zwar zunächst zugunsten des Übergebers und aufschiebend bedingt durch das Ableben des Übergebers zugunsten seiner Ehefrau. Der Nießbrauchsberechtigte hat nach der notariellen Vereinbarung sämtliche mit dem Objekt verbundenen Lasten und Kosten zu t...