Entscheidungsstichwort (Thema)
Überschusserzielungsabsicht bei gewerblicher Vermietung eines Ferienhauses
Leitsatz (redaktionell)
1. Die Vermietung einer Ferienwohnung begründet einen Gewerbebetrieb, wenn sie im Hinblick auf die Art des vermieteten Objekts und die Art der Vermietung einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbar ist.
2. Die von der Rspr. zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung entwickelten Grundsätze sind auf Fälle der gewerblichen Vermietung von Ferienwohnungen nicht anzuwenden. Zwischen beiden Fallgestaltungen bestehen so erhebliche wirtschaftliche Unterschiede, dass eine differenzierende rechtliche Beurteilung geboten ist.
Normenkette
EStG § 15 Abs. 1, § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Streitjahr(e)
1996
Nachgehend
Tatbestand
Streitig ist, ob Verluste aus der Vermietung eines Ferienhauses zu negativen Einkünften aus Gewerbebetrieb führen.
Die Kläger erwarben 1989 zum Preis von 273.000 DM je zur Hälfte ein Erbbaurecht an dem mit einem Ferienhaus bebauten Grundstück in A. Das Grundstück gehört zu dem in mehreren Bauabschnitten errichteten Sport- und Ferienpark B, der nach den Verhältnissen des Jahres 1998 aus einem Feriendorf mit 44 Ferienhäusern und neun Reihenhäusern, einer auf sechs Häuser verteilten Appartementanlage mit 70 Wohneinheiten und verschiedenen anderen Häusern mit insgesamt 800 Übernachtungsplätzen besteht. Das Gebiet ist bauplanungsrechtlich als Feriengebiet ausgewiesen; eine Nutzung zum Dauerwohnen ist unzulässig.
Die Ferienhäuser wurden von einer Verwaltungsgesellschaft (GmbH) im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer hotelmäßig an laufend wechselnde Gäste vermietet. Die GmbH unterhielt zu diesem Zweck eine ständig besetzte Rezepti...