vorläufig nicht rechtskräftig
Revision zugelassen durch das FG
Revision eingelegt (Aktenzeichen des BFH [XI R 40/13)]
Entscheidungsstichwort (Thema)
Grundstücksumsätze: Option zur Umsatzsteuer nach formeller Bestandskraft
Leitsatz (redaktionell)
- Zur USt-Befreiung für Umsätze, die unter das GrEStG fallen gemäß § 4 Nr. 9a UStG.
- Ein solcher Umsatz kann als steuerpflichtig behandelt werden, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird.
- Gemäß § 9 Abs. 3 UStG kann der Verzicht auf die Steuerbefreiung bei einem Grundstücksumsatz nur in dem gemäß § 311 Abs. 1 BGB notariell zu beurkundenden Kaufvertrag erklärt werden.
- § 9 UStG enthält keine zeitliche Vorgabe, in der die Optionsausübung stattfinden muss.
Normenkette
UStG 2005 § 9 Abs. 1, 3; UStG § 4 Nr. 9 Buchst. a
Nachgehend
Tatbestand
Der Kläger erwarb in 2003 das Grundstück Z von einer A-Verwaltungs GmbH. Dieses Grundstücksgeschäft wurde umsatzsteuerpflichtig gestaltet. Der Kläger nahm deshalb den Vorsteuerabzug in 2003 in Anspruch. Im Anschluss verpachtete der Kläger das Grundstück an eine AfA GmbH, die ihrerseits das Grundstück zur Ausführung steuerpflichtiger Umsätze verwendete.
Der Kläger hielt die Geschäftsanteile der AfA GmbH mit der Rechtsfolge, dass ab Verpachtung des Grundstücks eine umsatzsteuerliche Organschaft zwischen Kläger und AfA GmbH anzunehmen war. Hierüber besteht zwischen den Beteiligten Einvernehmen.
Mit notariellem Vertrag vom 22. Oktober 2009 veräußerte der Kläger das Grundstück an seine Ehefrau. In dieser notariellen Urkunde war kein Verzicht auf eine Steuerbefreiung dieses Grundstücksumsatzes erklärt. Die Ehefrau des Klägers verpachtete nunmehr das Grundstück ab Erwerb an die AfA GmbH umsatzsteuerpflichtig.
Der Bekl...